04.05.2012 11:42 Uhr

Sie wollen sich beschweren.......

Der Europäische Bürgerbeauftragte
 Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union. Wenn eine Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen, kann dies Grund für eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein. Wenn Sie Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind oder in einem Mitgliedstaat leben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union können ihn ebenfalls mit Beschwerden befassen. Um Beschwerde zu führen, müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie von dem beklagten Missstand unmittelbar betroffen sind.

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine  Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben.
Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen. In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.

SOLVIT – effiziente Problemlösung in Europa
 SOLVIT ist ein Online-Netzwerk, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU gibt es  SOLVIT-Stellen die Beschwerden von Bürgern und Unternehmen kostenfrei bearbeiten. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. So können Sie beispielsweise Schwierigkeiten haben, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, in einem anderen Fall wird vielleicht die Anerkennung von Berufsqualifikationen verweigert oder es gibt Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechten oder der Einkommensbesteuerung. Als Unternehmer stoßen Sie unter Umständen auf administrative Hindernisse, Ihre Produkte müssen zusätzliche nationale Anforderungen erfüllen, obwohl sie in einem anderen Mitgliedstaat bereits vermarktet werden, oder Sie haben Probleme mit der Mehrwertsteuerrückerstattung. Wenn Sie über Ihre Rechte auf dem Binnenmarkt bereits gut informiert sind und vergeblich versucht haben, sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchzusetzen, kann SOLVIT Ihnen helfen.