07.01.2013 08:57 Uhr

Ihre Rechte als Unionsbürger.....

Die Unionsbürgerschaft besitzen alle Bürgerinnen und Bürger in der Union, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates haben. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Die Bedeutung der Unionsbürgerschaft ergibt sich aus den besonderen Rechten, die das Gemeinschaftsrecht den Unionsbürgerinnen und -bürgern verleiht: 

  • das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten, 
  • das Recht, in allen EU-Ländern wie ein Inländer behandelt zu werden, wenn es zum Beispiel um die Suche nach Arbeit oder den Kauf einer Wohnung geht, 
  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzland, auch wenn man nicht dessen Staatsan-gehörigkeit besitzt, 
  • das Recht, sich in der Amtssprache seiner Heimat an alle Organe der EU zu wen-den und in der selben Sprache eine Antwort zu erhalten, 
  • das Recht, sich an den  Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden, 
  • das Recht, sich an den  Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.

Der  Vertrag von Lissabon stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa:

  • Die  Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird rechtsverbindlich. Die in dieser Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze sind von den EU-Organen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu achten und von allen innerhalb der Union wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern beim Europäischen Gerichtshof einzuklagen, sofern eine Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden kann.
  • Das Europäische Bürgerbegehren eröffnet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission zur Vorlage eines Rechtsetzungsvorschlags aufzufordern. Eine solche Initiative bedarf der Unterschrift von mindestens einer Million Unionsbürgerinnen und –bürgern.