Aufgaben
und der ihm zugeordneten Arbeitsbereiche für Europaangelegenheiten
Die vielfältige Verknüpfung von Landespolitik und Europapolitik hat in allen deutschen Ländern dazu geführt, dass ein Regierungsmitglied speziell für diese Fragen zuständig ist. In Thüringen ist dieser Bereich dem Chef der Staatskanzlei, der zugleich Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten ist, zugeordnet.
Zu den vielfältigen Aufgaben in diesem Bereich gehören insbesondere:
- die Koordinierung der Grundsatzfragen des Landes in Europaangelegenheiten,
- die Beobachtung und Analyse von aktuellen europapolitischen Entwicklungen sowie europäischen Rechtsetzungsvorhaben und Unterrichtung der Landesregierung im Interesse einer am Subsidiaritätsprinzip orientierten bürgernahen Landespolitik,
- Vertretung des Landes bei internationalen Konferenzen und in internationalen Gremien,
- die Wahrnehmung der Interessen des Landes in der Europakammer sowie bei den Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates,
- die Vertretung des Landes in der Europaministerkonferenz, im Ausschuss der Regionen sowie im Kongress der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Europarat,
- die Unterrichtung des Landtags über Angelegenheiten der Europäischen Union entsprechend Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen und regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten,
- die Kontaktpflege zwischen Landesregierung und Europäischer Union, insbesondere zu den Abgeordneten des Europäischen Parlaments,
- die Präsentation des Landes in Brüssel mit Hilfe der Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU,
- Beratung und Information zu europäischen Fragen,
- die Förderung des Europagedankens in Thüringen.
Zusätzlich betreut der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten wichtige Grundsatzfragen der föderativen Entwicklung im Bund und in Europa sowie die Außenbeziehungen der Landesregierung. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Förderung europäischer Partnerschaften von Thüringer Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie der Regionalpartnerschaften des Landes (soweit diese Europa betreffen).