Politischer Rahmen
Die europäische Unterstützung der Regionalentwicklung in Thüringen ist eine Erfolgsgeschichte. Der Einsatz von mehr als 8 Mrd. Euro aus den Europäischen Strukturfonds seit dem Jahr 1991 hat nachweislich den wirtschaftlichen Wachstumsschub in Thüringen begünstigt und den Entwicklungsrückstand im gesamtdeutschen, aber auch im europäischen Vergleich erheblich verringert.
Auch mit Hilfe der Strukturfonds ist es im Freistaat Thüringen gelungen, dass sich in der Industrie und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen Unternehmen etabliert haben, die im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen. Dazu hat die Innovations- und Forschungsförderung ebenfalls einen wichtigen Beitrag geleistet. Große Fortschritte wurden bei der Errichtung einer modernen Infrastruktur erzielt (Straßennetz, Tourismus, Ver- und Entsorgungsstrukturen). Diese Förderung hat zudem beispielsweise Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie der Bildungspolitik unterstützt sowie die integrierte Stadtentwicklung und die ökologische Revitalisierung im Freistaat beschleunigt.
Das wirtschaftliche Wachstum zeichnet die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Einwohner nach, das inzwischen auf über 80 % des EU-Durchschnitts angestiegen ist. Damit überschreitet Thüringen den Schwellenwert von 75 %, der in der Vergangenheit für die Höchstförderung als Konvergenz-Region maßgeblich war. Eine Fortsetzung dieser Höchstförderung steht somit nach Ablauf der aktuellen Förderperiode im Jahr 2014 in Frage.
Nach wie vor weist die Wirtschafts- und Innovationsstruktur Thüringens jedoch wesentliche Strukturschwächen auf, die einen anhaltenden Entwicklungsrückstand bedingen. Diese Strukturschwächen sind durch Defizite in der Kapitalausstattung der Unternehmen pro Einwohner, bei den unternehmensbezogenen Innovationskapazitäten, hinsichtlich der Dichte beschäftigungsintensiver Industrien sowie durch Defizite in Teilbereichen der wirtschaftsnahen Infrastruktur bedingt.
Gleichzeitig steht die regionale Strukturpolitik in Thüringen immer stärker im Zeichen des demographischen Wandels der insbesondere auch von der Abwanderung junger Frauen gekennzeichnet ist.. Bereits heute macht die Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter ca. 35 % im Vergleich zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren aus. Der Freistaat Thüringen steht somit vor einer zweifachen Herausforderung: In Ausrichtung auf die europäische Wachstumsstrategie „Europa 2020“ gilt es zum einen, Wachstum und Beschäftigung durch einen weiteren Abbau bestehender Strukturschwächen zu fördern. Zum anderen ist es von größter Wichtigkeit, die wachstumsdämpfenden Auswirkungen des demographischen Wandels zu bewältigen. Ein Rückgang der europäischen Förderung könnte nicht durch zusätzliche Landesmittel kompensiert werden und würde die Fortsetzung des erfolgreichen Konvergenzprozesses in Thüringen erheblich erschweren.
Über die Zukunft der EU-Förderung im Freistaat Thüringen wird im Rahmen der Festlegung der Förderkulisse und der Förderinstrumentarien der europäischen Kohäsionspolitik für die Programmperiode 2014 bis 2020 entschieden. Die Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik ist mit der Veröffentlichung des Fünften Kohäsionsberichts im November 2010 in ihre entscheidende Phase getreten. In ihren Schlussfolgerungen fordert die Kommission insbesondere eine stärkere Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Ziele der Europa 2020-Strategie sowie eine stärkere Ausrichtung der Strukturfondsförderung auf konkrete Ergebnisse, die in messbaren Zielen zum Ausdruck kommen.
Bewertung
Die Landesregierung tritt für eine Fortsetzung der europäischen Kohäsionspolitik im Freistaat Thüringen ein. Angesichts auch weiterhin bestehender Entwicklungsrückstände spricht sie sich für angemessene Übergangsregelungen im Ziel „Konvergenz“ aus, die einen verlässlichen Rahmen für die Fortsetzung des Konvergenzprozesses bilden.
Die Einführung eines neuen Förderziels in Form einer Zwischenkategorie für alle Regionen mit einem BIP gemessen am EU-Durchschnitt zwischen 75 und 90% wird abgelehnt. Bisherige Ziel-2-Regionen sollten finanziell nicht besser gestellt werden als ehemalige Konvergenzregionen. Zum Ausgleich finanzieller Verluste setzt sich Thüringen für eine zusätzliche Unterstützung für die von dem Verlust des Höchstförderstatus besonders betroffenen Mitgliedstaaten ein.
Die Thüringer Landesregierung spricht sich für eine Fortsetzung der europäischen Kohäsionspolitik in der bewährten Förderarchitektur aus, die alle europäischen Regionen in ihren Bemühungen um die Umsetzung der europäischen Strategie „Europa 2020“ unterstützt. Die EU-Strukturfondsmittel ermöglichen eine langfristige Planung, um innovative Maßnahmen in integrativen Konzepten durchzuführen. Sie bauen eine Brücke zwischen den Erfordernissen des regionalen Strukturwandels und dem Leitgedanken der europäischen Integration im Sinne der Strategie „Europa 2020“.
Auch bei der konkreten Neugestaltung der Förderregularien im Rahmen der Novellierung der Strukturfondsverordnungen sollte aus Sicht der Thüringer Landesregierung eine Balance zwischen Bewährtem und der Umsetzung von Verwaltungsvereinfachungen sichergestellt werden. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz europäischer Fördergelder in den Regionen müssen weiterhin so ausgestaltet sein, dass Entwicklungsprioritäten vor Ort definiert werden, diese Prioritäten im Zentrum der Förderpolitik stehen und Förderprogramme unter Einbindung der regionalen Ebene erarbeitet werden.
Die Thüringer Förderstrategie im Rahmen der Operationellen Programme sollte auch in der nächsten Förderperiode in ihren Grundzügen fortgesetzt werden. Vor dem Hintergrund bislang erzielter Erfolge, aber auch zu erwartender geringerer EU-Fördermittel sowie der anstehenden demographischen, technologischen und klimatischen Umwälzungen sieht die Thüringer Landesregierung jedoch auch die Notwendigkeit von Neujustierungen innerhalb der Förderstrategie. Diese ist an den vorhandenen Entwicklungsdefiziten und -potentialen zur Förderung eines nachhaltigen, innovativen und integrativen Wachstums auszurichten.
Politische Positionierung
Die Thüringer Landesregierung hat seit der Vorlage des Vierten Kohäsionsberichts im Mai 2007 als Auftakt der Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik diesen Diskussionsprozess aktiv mitgestaltet. Angesichts der an Dynamik gewinnenden Diskussion hat sich die Landesregierung im Oktober 2010 entschieden, die Vertretung ihrer Interessen auf der Grundlage einer Kabinettsentscheidung über die Thüringer Positionen zur Kohäsionspolitik nach 2013 weiter zu intensivieren. Die Bundesregierung, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission sind die Adressaten der darin enthaltenen Forderungen, die Thüringen im Schulterschluss mit den übrigen Ländern und gemeinsam mit anderen europäischen Regionen in den kommenden Monaten mit Nachdruck vorbringen wird.
Ausgehend von dieser Positionsbestimmung hat Thüringen an der Erarbeitung der Länderstellungnahme zum Fünften Kohäsionsbericht mitgewirkt, die von den Ministerpräsidenten am 15. Dezember 2010 verabschiedet wurde. Die zentralen Positionen flossen in eine gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern, die der Kommission als deutscher Beitrag zur Konsultation übersandt wurde. Ausgehend von der Länder-Stellungnahme wird Thüringen im Schulterschluss mit den übrigen Ländern auf den Diskussionsprozess über die für Sommer 2011 angekündigten Entwürfe der neuen Strukturfondsverordnungen Einfluss nehmen.