Ehe- und Altersjubiläen
Die Erfahrung und Lebensleistung der Seniorinnen und Senioren ist für unsere Gesellschaft ein unschätzbarer Wert. Diese möchte die Thüringer Ministerpräsidentin würdigen. Dazu können bei außergewöhnlichen Ehe- bzw. Altersjubiläen Anträge gestellt werden. Diese Ehrungen sind in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.
Ebenso gratuliert der Bundespräsident den Ehe- und Altersjubilaren. Anträge hierfür können über das Bundesverwaltungsamt (Referat II B 4, 50728 Köln, Faxnummer 0228 / 99358-2893, E-Mail: ehrungsaufgaben{at}bva.bund{punkt}de) bezogen werden.
Bei Fragen zu möglichen weiteren Unterstützungen bzw. zur Seniorenpolitik können auch die örtlichen Behörden bzw. das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (
Kontakt) konsultiert werden.