07.01.2013 08:54 Uhr
Die Familie stellt das Fundament unserer Gesellschaft dar. Sie vermittelt Orientierung und Werte, sie gibt Halt und Geborgenheit. Familienpolitik hat in Thüringen Vorrang. Mit einer Vielzahl von Regelungen unterstützt die Landesregierung Eltern, Kinder und Jugendliche, über die zum Beispiel der Familienratgeber des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Auskunft gibt. Zu möglichen Unterstützungen sollten zunächst die örtlichen Behörden, bei Fragen zur Familienpolitik in der Regel das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ( Kontakt) konsultiert werden. Die Thüringer Ministerpräsidentin hat sich wegen der besonderen Situation nach der Geburt von Mehrlingskindern (ab Drillingen) oder eines sechsten Kindes bereit erklärt, auf Antrag der Eltern, für diese Kinder eine Ehrenpatenschaft zu übernehmen. Mit der Ehrenpatenschaft sind finanzielle Zuwendungen ( Grundsätze) verbunden. Der Bundespräsident übernimmt zur Geburt eines siebten Kindes die Ehrenpatenschaft. Das Antragsformular kann auf der Internetseite des Bundespräsidenten sowie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter geladen werden.
Antrag auf Übernahme einer Ehrenpatenschaft der Ministerpräsidentin Größe: 35,1 kB
Grundsätze zur Übernahme einer Ehrenpatenschaften durch die Ministerpräsidentin Größe: 32,8 kB
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