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- Staatssekretär a. D. Rainer Dopp, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, Ausländerbeauftragte des Freistaats Thüringen Petra Heß, Ltd. Regierungsdirektor a. D. Klaus Lange-Lehngut
Zum dritten Mal hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihren Jahresbericht vorgelegt. Am 3. Mai 2013 nahm Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in ihrer Funktion als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz den Bericht in Berlin entgegen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchzuführen und Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen und der Behandlung der untergebrachten Personen an die Aufsichtsbehörden zu richten. Der Jahresbericht der Nationalen Stelle richtet sich an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag, die Landesregierungen und die Länderparlamente.
Als wichtigstes Ergebnis nannte Ministerpräsidentin Lieberknecht die Tatsache, dass „auch im diesjährigen Bericht keine Folter dokumentiert wurde. Es wird aber auf Missstände hingewiesen, die es abzustellen gilt.“ In diesem Zusammenhang verwies Lieberknecht auf die Themen „Einzelhaft“ und „Beobachtung von Rückführungsflügen“, mit denen im diesjährigen Bericht erstmals Schwerpunkte gesetzt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet wurden.
Medieninformation der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter:
"Die Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter hat im vergangenen Jahr 18 Einrichtungen der Freiheitsentziehung in Deutschland besucht. Wie im Jahr davor hat sie keine Anzeichen von Folter feststellen können, jedoch wiederum eine Reihe von Beanstandungen aussprechen müssen. Der Besuch von nur 18 Einrichtungen ist völlig unzureichend, mehr ist jedoch mit nur vier ehrenamtlichen Mitgliedern nicht möglich gewesen. Die Zahl der Mitglieder muß deshalb dringend aufgestockt werden. Ich begrüße, dass sich die Justizministerkonferenz im Juni mit dieser wichtigen Frage befassen wird", sagte der Vorsitzende der Länderkommission, Staatssekretär a.D. Rainer Dopp, heute anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts 2012 in Berlin. Den Bericht nahm die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in Anwesenheit des Leiters der Bundesstelle, Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut und der Thüringer Ausländerbeauftragten Petra Heß, Mitglied der Länderkommission, für die Regierungen der Länder entgegen.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der Bundesstelle und der Länderkommission, hat im Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ebenso wie inzwischen 68 Länder ratifiziert hatte. Die Nationale Stelle soll Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durch regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit etwa 13.000, vorbeugen. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.
Bei den besuchten Einrichtungen handelte es sich vor allem um Justizvollzugsanstalten und Polizeidienststellen. Es fanden auch Besuche in psychiatrischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt.
Beanstandet werden z.B. die Unterbringung von mehreren Gefangenen in einer Zelle ohne abgetrennten Toilettenbereich. Eine solche Unterbringung stellt einen Eingriff in die Würde des Menschen dar, auch wenn z.B eine mobile Schamwand vorhanden ist.
Nicht hinnehmbar ist die Verwendung metallener Fesseln zur Fixierung von Gefangenen, weil damit ein erhöhtes Verletzungsrisiko verbunden ist. Soweit auf Fixierungen nicht verzichtet werden kann, dürfen diese nur mit geeigneten Bandagensystemen erfolgen. Solche Systeme werden schon überwiegend verwendet.
Schwerpunktmäßig hat sich die Nationale Stelle mit z.T. über Jahre andauernder Einzelhaft beschäftigt. Auch dies kann einen Eingriff in die Menschenwürde darstellen. Im April hat der SPT, der Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Verhütung von Folter, die Nationale Stelle besucht und auf die auch nach seiner Ansicht völlig unzureichende Ausstattung hingewiesen. Mit der gegenwärtigen Ausstattung werde die Bundesrepublik Deutschland ihrer Vorreiterrolle bei der Beachtung der Menschenrechte nicht gerecht.
Weiter lobte die Ministerpräsidentin „die Tatkraft als auch die Arbeitsweise der Nationalen Stelle. Das ehrenamtliche Engagement sowie die Zusammenarbeit der Nationalen Stelle mit den zuständigen Behörden, aber auch die Kontakte zu Kommissionen des Bundestags oder zu fachlichen Einrichtungen oder die internationale Zusammenarbeit bilden ein solides Fundament im Herangehen an diese wichtige Aufgabe. Ich möchte der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter meinen Dank aussprechen für ihr Bemühen um Menschen, die unter Freiheitsentzug leben. Auch sie müssen ein menschenwürdiges Leben führen können. Nur so können wir sie in ein geordnetes Leben zurückführen.“
Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter:
www.nationale-stelle.de