31.01.2013 17:32 Uhr

Lieberknecht: „Die Botschaft ist klar. Thüringen braucht Reformen, um auch in Zukunft modern und leistungsfähig zu sein.“

Pk
Wolfgang Riotte, Vorsitzender der Expertenkommission und Ministerpräsidentin Lieberknecht bei der gemeinsamen Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens in der Staatskanzlei. (Foto: TSK).

 

 

"Um die Zukunft angesichts der enormen demographischen Veränderung generationengerecht zu gestalten und um den Freistaat auf das Auslaufen der Sonderförderung Ost im Jahr 2020 vorzubereiten, muss die Landesverwaltung zukunftsfest gemacht werden. Dazu sind Reformen dringend erforderlich. Dies bedeutet einen gewaltigen Kraftakt, desen Gelingen für das Land von existentieller Bedeutung ist “, betonte Thüringens Minsterpräsidentin Christine Lieberknecht im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz in einer ersten Reaktion auf das heute überreichte Gutachten der Expertenkommission.
"Die Menschen im Freistaat fordern zu Recht bürgernahe und thüringengerechte Lösungen. Mit der Konsolidierung und dem Personalabbaukonzept im Haushalt 2012, dem Doppelhaushalt 2013/14 und der damit verbundenen Basisreform des Kommunalen Finanzausgleichs hat die Landesregierung bereits zukunftsweisende Entscheidungen getroffen. Weitere Schritte müssen unverzüglich in Angriff genommen werden. Eine Verwaltungs- und Funktionalreform muss die Landesverwaltung verschlanken und modernisieren und an die demografische Entwicklung anpassen.
 
Im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz stellte der Vorsitzende der Expertenkommission, Staatssekretär a. D. Dr. Wolfgang Riotte, Eckpunkte des wissenschaftlichen Gutachtens zur „Funktional- und Gebietsreform“ in Thüringen vor. Mit der Übergabe des Gutachtens an Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht wurde ein wesentlicher Punkt des Koalitionsvertrags vom Oktober 2009 umgesetzt. Dort heißt es: „Die Landesregierung lässt im Licht der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpakts II durch unabhängige Gutachter prüfen, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt.“ Zur Erstellung des Gutachtens wurde im August 2011 vom Kabinett beschlossen, dass eine unabhängig arbeitende Expertenkommission eingerichtet wird, die von einer Stabsstelle unterstützt und einem Beirat begleitet wird. Der Koalitionsvertrag legt auch fest, wie nach der Vorlage des Gutachtens weiter vorgegangen werden soll: „In Auswertung dieses Gutachtens wird die Landesregierung eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen. Die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement vor Ort muss dabei berücksichtigt werden.“
Die im Gutachten enthaltenen Vorschläge werden nun sorgsam ausgewertet und beraten. Bereits am Dienstag, 29.01.2013, hatte die Landesregierung die Einsetzung einer Regierungskommission beschlossen, deren Auftrag die Vorbereitung von Eckpunkten ist. Die Regierungskommission wird von Ministerpräsidentin Lieberknecht geleitet. Neben Kultusminister Christoph Matschie in seiner Eigenschaft als stellvertretender Ministerpräsident gehören der Kommission Finanzminister Wolfgang Voß, Bauminister Christian Carius, Sozialministerin Heike Taubert und Justizminister Holger Poppenhäger an. Die Stabs- und Geschäftsstelle der Expertenkommission bleibt organisatorisch bestehen und unterstützt künftig die Arbeit der Regierungskommission. Auch der Beirat der Expertenkommission soll beibehalten werden.
Das Gutachten der Expertenkommission finden Sie online unter: www. thüringen.de.

 

 

Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform
Der Bericht zum Download.
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

PM der Expertenkommission
Pressemitteilung zum Download.
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.