07.01.2013 08:45 Uhr

Tür für Mindestlohn offen

Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht steht am Rednerpult des Bundesrates.
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht während ihrer Rede im Bundesrat. Foto: Henning Schacht -berlinpressphoto.de

Auszüge aus der heutigen Bundesratsrede von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht zur Mindestlohninitiative:


„Ja , es gibt Handlungsbedarf für die Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze bzw. eines Mindestlohns dort, wo Menschen in großer Zahl nicht von ihrer Hände Arbeit im Vollzeit-Arbeitsverhältnis leben können. Es gibt Handlungsbedarf, wenn bei guter wirtschaftlicher Entwicklung in unserem Land dennoch die Beschäftigungverhältnisse im Niedriglohnbereich zunehmen, wenn über 20% der Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sind.
Meine Grundüberzeugung: ‚Niemals war es das Ziel der sozialen Marktwirtschaft, Menschen aufgrund mangelnder Auskömmlichkeit von Löhnen und Gehältern in Abhängigkeit von Sozialleistungen des Staates zu bringen. Im Gegenteil!’ Dabei beziehe ich mich auf Ludwig Erhard, der betonte: ‚Ziel der deutschen Sozialpolitik muss es sein, alle sozialen Gruppen vor einer Entwicklung zu bewahren, durch die sie zunehmend bloß Objekte staatlicher Fürsorge sind.’
 

Die Vollbesetzte Länderbank von Thüringen, Frau Ministerpräsidentin lächelt in die Kamera während der Aufnahme.
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (1. v.r.), der Stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie (2.v.r.) und der Bevollmächtigte des Freistaats Thüringen beim Bund, Ministerialdirigent Reinhard Stehfest (3.v.r.) auf der Thüringer Länderbank während der Sitzung des Bundesrates. Foto: Henning Schacht -berlinpressphoto.de

‚Die Tür ist nicht zu, sondern offen für eine allgemeine Lohnuntergrenze, festgelegt durch die Tarifpartner’.
Und genau in diesem Sinne haben wir uns in Thüringen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus CDU und SPD auf den Weg gemacht und unter Hinzuziehung von Sachverständigen noch einmal eine präzise Situationserhebung vorgenommen, auf deren Grundlage wir uns auf folgendes gemeinsam verständigen konnten:
Durch Bundesrecht ist das Verfahren zur Festsetzung eines allgemein verbindlichen Mindestlohnes festzulegen. Es soll die Verpflichtung schaffen, mindestens den durch eine Mindestlohnkommission festgelegten Beitrag zu zahlen.
Die Höhe des Mindestlohns wird durch eine unabhängige Kommission verbindlich festgelegt.
Der allgemein verbindliche Mindestlohn soll bundeseinheitlich und für alle Brachen und Regionen gelten. Tarifverträge, die Vergütungen unterhalb des Mindestlohns enthalten, sind unterhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr anzupassen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission erstmalig festzusetzen. Die Kommission hat das Recht und die Pflicht, zu einem feststehenden Termin eines jeden Jahres die Höhe des Mindestlohns zu überprüfen und gegebenenfalls durch Beschluss neu festzulegen.
Die Mindestlohnkommission wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen. Sie besteht aus insgesamt vierzehn Personen mit jeweils einem Stellvertreter und setzt sich paritätisch zusammen aus je sieben Mitgliedern aus Kreisen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften) berufen. Die Kommissionsmitglieder sind nicht an Vorgaben und Weisungen gebunden.
Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Für den Fall, dass keine Einigung in der vorgegebenen Frist erzielt wird, wird ein Schlichtungsmechanismus gesetzlich geregelt.
Die Festsetzung des Mindestlohns erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die von der Kommission vorgeschlagene Höhe des Mindestlohns ist bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen inhaltlich unverändert in die Rechtsverordnung zu übernehmen.
Die Weiterentwicklung des Mindestlohns erfolgt nicht automatisch durch Anpassung an die Entwicklung wirtschaftlicher Kennzahlen, wie etwa der Inflation oder der allgemeinen Lohnentwicklung.

Damit ist aus meiner Sicht klar erreicht, dass wir notwendige Spielregeln für die Findung eines gesetzlichen Mindestlohns verbindlich aufstellen können, aber dass das Spiel Sache der Tarifpartner ist und dies auch so bleiben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben in der Verantwortung, die sie in der gemeinsamen Kommission wahrnehmen. Es ist nicht Sache der Politik, im Wettlauf der Parteien eine politischen Mindestlohn festzusetzen, sondern das muss unter Abwägung aller dafür erforderlichen Gesichtspunkten die Kommission tun.
Wir haben eine Initiative auf den Tisch gelegt, die vielen Menschen helfen kann, am unteren Rand der Einkommensskala endlich eine faire, eine existenzsichernde Bezahlung der eigenen Arbeitskraft zu erhalten. Darum geht es uns. Der Handlungsbedarf ist vorhanden, lassen sie uns in den Ausschüssen im Einzelnen darüber beraten. Eine Reihe von Ländern haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
Ich hoffe auf ein konstruktives Miteinander im Interesse der Menschen in unserem Land und auf eine breite Zustimmung vonseiten der Länder und infolge dann auch vonseiten der Abgeordneten des deutschen Bundestages."


Des Weiteren wurde im Bundesrat auch über die Abschaffung des Kooperationsverbots debattiert. Zu diesem Thema sagte Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie: „Für eine gute Entwicklung unseres Wissenschafts- und Bildungssystems brauchen wir keinen schwarz-gelben Minimalkonsens, sondern eine nachhaltige Lösung, die in der Zukunft Bestand hat. Die Bundesregierung sollte deshalb das Gespräch mit den Ländern suchen.“ Das hat Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, heute in der Debatte des Bundesrates zur Abschaffung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung unterstrichen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Vorschlag sieht bisher nur vor, eine Kooperation künftig bei Einrichtungen von überregional bedeutsamen Hochschulen zuzulassen. „Das ist für eine Grundgesetzänderung viel zu kurz gesprungen“, so Matschie.

Der Minister sieht eine umfassende Notwendigkeit zur Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. „Dazu müssen wir die Hochschulen insgesamt in den Blick nehmen, genauso aber die frühkindliche Bildung und die Schule“, betonte er. Die Schwierigkeit, die Kita-Betreuung für unter Dreijährige in ganz Deutschland so auszubauen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingelöst werden kann, zeige die Notwendigkeit auf. „Genauso gehören der Ausbau ganztägiger Schulangebote sowie weitere Schritte zum gemeinsamen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern dazu“, so Matschie. Gerade im Osten Deutschlands sei bei sinkenden Landeshaushalten ein deutlich höheres finanzielles Engagement des Bundes in Bildungsfragen nötig.

Matschie kritisierte, dass der Bund selbst bisher bestehende Möglichkeiten der Kooperation nicht ausschöpfe. So reichten die Mittel des zwischen Bund und Ländern beschlossenen Hochschulpakts 2020 nur bis 2014. Es tue sich eine Finanzierungslücke von fast 4 Milliarden Euro auf. Auch könne es nicht sein, dass sich der Bund, wie bisher geplant, bis 2019 aus den Investitionen für den Hochschulbau herausziehe. „Angesichts der Finanzsituation der Länder brauchen wir Lösungen, die mehr möglich machen“, so Matschie. Er forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf, sich mit Vertretern der Länder an einen Tisch zu setzen.