Arbeitsgruppe „Gute Löhne“
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Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Wirtschaftsminister Matthias Machnig stellten die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zum Thema Mindestlohn/Lohnuntergrenze vor. Diese Eckpunkte sind das Ergebnis mehrerer Tagungen der Arbeitsgruppe „Gute Löhne“.
Im Januar 2012 hatten die Ministerpräsidentin und der Wirtschaftsminister die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Gute Löhne“ vereinbart. Die konstituierende Sitzung fand am 14. Februar 2012 statt.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:
Als Mitglieder der Thüringer Landesregierung: die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei Marion Walsmann, Finanzminister Dr. Wolfgang Voß, Bauminister Christian Carius und Wirtschaftminister Matthias Machnig
für die SPD-Fraktion die Abgeordneten Lemb und Baumann
für die CDU-Fraktion die Abgeordneten Bergemann und Heym
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Gemeinsam mit Sachverständigen aus unterschiedlichen Bereichen wurde eine Bestandsaufnahme über die Ursachen, das Ausmaß und die Hintergründe niedrigentlohnter Tätigkeiten auf dem Thüringer Arbeitsmarkt eruiert.
Folgende Sachverständige wurden in den Sitzungen der Arbeitsgruppe gehört:
Dr. Ulrich Walwei, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Dr. Reinhard Bispinck, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Lutz Mania, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt und Thüringen
Dr. Oliver Stettes, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
Prof. Dr. Joachim Möller, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Joachim Ragnitz, ifo-Institut, Niederlassung Dresden
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Die Arbeitsgruppe erarbeitete folgende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf „Mindestlohn / Lohnuntergrenze“:
Die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch Arbeitsverträge geregelt. Tarifverträge regeln darüber hinausgehend für eine Vielzahl der Unternehmen und Beschäftigten wesentliche Inhalte der Arbeitsverhältnisse, insbesondere den Tariflohn und die betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
Ziel dieser Initiative ist es, sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Bürgerinnen und Bürger ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erreicht werden können.
Wir wollen deshalb eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn / eine gesetzliche Lohnuntergrenze starten, die sich an folgenden Eckpunkten orientiert:
- Durch Bundesrecht ist das Verfahren zur Festsetzung eines allgemein verbindlichen Mindestlohnes / einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze festzulegen. Es soll die Verpflichtung schaffen, mindestens den durch eine Mindestlohn- / Lohnuntergrenzenkommission festgelegten Betrag zu zahlen.
- Die Höhe des Mindestlohns / der Lohnuntergrenze wird durch eine unabhängige Kommission verbindlich festgelegt. Die Festlegung erfolgt als Bruttostundenlohn.
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- Der allgemein verbindliche Mindestlohn / die Lohnuntergrenze soll bundeseinheitlich und für alle Branchen und Regionen gelten. Tarifverträge, die Vergütungen unterhalb des Mindestlohns / der Lohnuntergrenze enthalten, sind innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr anzupassen. Geschieht dies nicht, gilt der Mindestlohn / die Lohnuntergrenze.
- Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der Mindestlohn / die Lohnuntergrenze durch die Mindestlohn- / Lohnuntergrenzenkommission erstmalig festzusetzen. Die Kommission hat das Recht und die Pflicht, zu einem feststehenden Termin eines jeden Jahres die Höhe des Mindestlohnes / der Lohnuntergrenze zu überprüfen und ggf. durch Beschluss neu festzulegen.
- Die Mindestlohn- / Lohnuntergrenzenkommission wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen. Sie besteht aus insgesamt vierzehn Personen mit jeweils einem Stellvertreter und setzt sich paritätisch zusammen aus je sieben Mitgliedern aus Kreisen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften) berufen. Die Kommissionsmitglieder sind nicht an Vorgaben und Weisungen gebunden.
- Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Für den Fall, dass keine Einigung in der vorgegebenen Frist erzielt wird, wird ein Schlichtungsmechanismus gesetzlich geregelt.
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- Die Festsetzung des Mindestlohnes / der Lohnuntergrenze erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die von der Kommission vorgeschlagene Höhe des Mindestlohns / der Lohnuntergrenze ist bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen inhaltlich unverändert in die Rechtsverordnung zu übernehmen.
- Die Weiterentwicklung des Mindestlohns / der Lohnuntergrenze erfolgt nicht automatisch durch Anpassung an die Entwicklung wirtschaftlicher Kennzahlen, wie etwa der Inflation oder der allgemeinen Lohnentwicklung. Vielmehr soll die jährlich zu treffende Entscheidung auf der Grundlage eines durch die Mindestlohn- / Lohnuntergrenzenkommission erarbeiteten Vorschlags erfolgen.
- Die materiell-rechtlichen Regelungen, mit denen der Anspruch auf den Mindestlohn / die Lohnuntergrenze begründet und abgesichert wird, bedürfen der Flankierung durch ein effizientes Kontrollinstrumentarium. Das hierfür im Gesetzentwurf vorgesehene Instrumentarium entspricht den bereits bewährten Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, d. h. es erfolgen Kontrollen durch die Behörden der Zollverwaltung. Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden.
- Durch das vorgesehene Mindestlohn- / Lohnuntergrenzengesetz wird die Möglichkeit, in einzelnen Branchen höhere Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz festzulegen oder Tarifverträge mit höheren Entgelten nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären, nicht berührt.
Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzesentwurf zur Verabschiedung im Kabinett und zur Einbringung in den Bundesrat im Herbst 2012 vorzubereiten.