07.01.2013 08:57 Uhr

Ministerpräsidentin Lieberknecht empfing Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung Ost

Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit dem Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung Ost, Heinrich Michael Schrömbgens
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit dem Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung Ost, Heinrich Michael Schrömbgens

"Am 14. Juli empfing Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung Ost, Heinrich Michael Schrömbgens, zu einem Abschiedsbesuch. Schrömbgens, der seit Februar 2004 der Wehrbereichsverwaltung Ost vorsteht, wird im September dieses Jahres in den Ruhestand gehen. Ministerpräsidentin Lieberknecht würdigte das Engagament des scheidenden Präsidenten für die Bundeswehr im Freistaat. Besonders hob sie die umfangreichen Investitionen in die "Thüringer" Bundeswehr-Infrastruktur hervor. Seit 1990 wurden 617 Millionen Euro investiert. Damit sind weit über 80 Prozent der geplanten Mittel verausgabt. Als Abschiedsgeschenk überreichte die Ministerpräsidentin einen Thüringer Glaslöwen. Präsident Schrömbgens bedankte sich mit dem Wappen der Wehrbereichsverwaltung Ost für die stets sehr gute Kooperation des Freistaats Thüringen.

Hintergrund:
Die Wehrbereichsverwaltung Ost mit Sitz in Strausberg bei Berlin ist Mittelbehörde der zivilen Bundeswehrverwaltung. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die zivile Bundeswehrverwaltung steht selbständig neben den Streitkräften und bildet mit ihnen gemeinsam die Institution „Bundeswehr“. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Verteidigung. Die Wehrbereichsverwaltung Ost ist eine von vier Mittelbehörden der zivilen Bundeswehrverwaltung. Die Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen sind in ihrem Geschäftsbereich Repräsentanten des Bundesministeriums der Verteidigung in allen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten in diesen Angelegenheiten den Bundesminister der Verteidigung gegenüber den Landesregierungen, den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und anderen zivilen Einrichtungen sowie der Öffentlichkeit."