Ministerin Marion Walsmann zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Sieg für die Länder auf der ganzen Linie
„Das Urteil bedeutet für die Länder einen Sieg auf ganzer Linie“. Dies erklärte Thüringens Ministerin für Bundes- und Europaangelgenheiten Marion Walsmann in einer Stellungnahme zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den parlamentarischen Mitwirkungsrechten beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Euro-Plus-Pakt. „Das Gericht hat klar festgestellt, dass es sich bei der Errichtung und Ausgestaltung des ESM um eine Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne des Artikel 23 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes handelt. Auch wenn es sich bei dem ESM um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, der außerhalb der bisherigen Struktur des Unionsrechts etabliert werden soll, ist er dennoch eine Angelegenheit der Europäischen Union. Und damit greifen die besonderen verfassungsrechtlich garantierten Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat. Für die Umsetzung des ESM wird dies bedeuten, dass der Bundesrat auch nach Inkrafttreten des ESM bei zentralen Entscheidungen ein Wörtchen mitzureden hat, z.B. bei zukünftigen Änderungen des ESM-Vertrages oder bei der Nutzung der vertraglichen Änderungsklauseln zum Stammkapital des ESM. Auch kann die Bundesregierung nunmehr unsere Forderungen nach einer umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM nicht mehr ignorieren.
Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht so eindeutig zugunsten der parlamentarischen Mitwirkung in EU-Angelegenheiten entschieden hat. Nun ist der Bund gefordert, dem Urteil in der Praxis Geltung zu verschaffen. Ich hoffe, dass unsere Verhandlungen über die Ratifizierung des ESM nunmehr an Fahrt gewinnen und der Vertrag noch in diesem Monat ratifiziert werden kann. Dies ist für die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Europa unverzichtbar.“