06.03.2013 11:02 Uhr

NPD-Verbotsverfahren

Angesichts der Taten der rechtsextremistischen Terrorzelle aus Zwickau und der daraus gewonnenen Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden sowie der Beratung der Innenminister von Bund und Ländern am 9.12.2011 waren sich die Länderchefs zur MPK/BK‘in am 15.12.2011 einig, ein erfolgreiches NPD-Verbot anzustreben. Sie baten die Innenminister von Bund und Ländern, bis zur MPK am 29. März 2012 über die Vorbereitung eines entsprechenden Antrages beim Bundesverfassungsgericht zu berichten.
Die Innenminister haben auf ihrer Sonderkonferenz am 22.03.2012 beschlossen, das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Einbeziehung der Landesämter für Verfassungsschutz um eine Materialsammlung als Grundlage für die Prüfung und Bewertung eines möglichen erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens zu bitten. Die Materialsammlung soll zwischen Material ohne und Material mit Quellenrelevanz unterscheiden, für ihre Erstellung wurde ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten veranschlagt. Mit Beginn der Materialsammlung ab 02.04.2012 sollen alle Quellen auf Führungsebene der NPD abgeschaltet werden.

Im Kamingespräch der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder am 29. März 2012 in Berlin wurde die Innenministerkonferenz gebeten, gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern bis zur Besprechung der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des Bundeskanzleramtes am 15. November 2012 über das Ergebnis der Materialsammlung und - kategorisierung sowie der weiteren Vorarbeiten zur Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens erneut zu berichten.

Die MPK hat im Kamingespräch am 6. Dezember 2012 beschlossen, ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Der Bundesrat hat anschließend auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 mit großer Mehrheit einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Präsident des Bundesrates wurde beauftragt, einen Verfahrensbevollmächtigten mit der Antragstellung, Begründung und Prozessführung zu betrauen.

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht soll durch eine länderoffene Arbeitsgruppe der Innenminister begleitet werden. Die Arbeitsgruppe soll sich im weiteren Verfahren eng mit den Verfahrensbevollmächtigten abstimmen und der MPK über ihre Arbeit und die Ergebnisse berichten.