Struktur und Aufgaben
Struktur und Aufgaben der MPK
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) stimmen die 16 deutschen Länder, vertreten durch ihre Regierungschefs, politische Positionen untereinander ab. Sie wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als "Gremium der Selbstkoordination" der Länder ins Leben gerufen. Außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden sie gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan. Sie wurde auf der Grundlage des deutschen Bundesstaatsprinzips eingerichtet. Nach dem Grundgesetz haben sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Land das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten.
Die Aufgaben der MPK sind vielfältig. Sie umfassen sowohl den Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen den Ländern oder mit dem Bund wie Rundfunkstaatsverträge oder Rundfunkgebührenstaatsverträge als auch die Entscheidungsfindung zu Bildungsthemen.
Vorbereitung
Die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bilden das Vorbereitungsgremium der MPK mit der Aufgabe, Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszusprechen.
An der MPK nehmen sowohl die Regierungschefs als auch die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die Abteilungsleiter oder Referenten, die für die MPK zuständig sind, teil. Die Tagesordnungspunkte ergeben sich aus den Themenanmeldungen der Länder und aus der Fortsetzung der Beratungen über die Themen vorangegangener Konferenzen.
Bei besonderen Themen erfolgt die Beratung in vertraulichen Gesprächsrunden, den „Kamingesprächen“. An den Kamingesprächen nehmen die Ministerpräsidenten selbst, der Chef der Staatskanzlei des Vorsitzlandes und der Chef der Staatskanzlei des Sprecherlandes der jeweils anderen Ländergruppe teil.
Im Sprachgebrauch der MPK unterscheidet man zwischen A- und B-Ländern. Die SPD-geführten Länder werden als A-Länder, die Länder mit CDU- bzw. CSU-Regierung als B-Länder bezeichnet. In der Regel finden vor den Plenarsitzungen der Ministerpräsidentenkonferenz getrennte Vorbesprechungen statt.
Arbeitsweise
Auf der MPK werden etwa 10 bis 15 Tagesordnungspunkte von unterschiedlicher Gewichtung behandelt. Themen betreffen sowohl die Bundes- als auch die Landesebene.
Die Arbeitsweise der Ministerpräsidentenkonferenz ist in einer Geschäftsordnung beschrieben. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Entscheidungen nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden können.
Jedes Land hat eine Stimme, unabhängig von seiner Einwohnerzahl. Bis zum Jahr 2004 mussten die Länder alle Entscheidungen einstimmig beschließen und waren dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Das Konsensprinzip ist heute nur noch bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich.
Organisation
Die MPK trifft sich viermal im Jahr zu regelmäßigen Sitzungen und bei besonderem Beratungsbedarf zu Sonderkonferenzen. Zu Beginn der Vorsitzzeit findet das Treffen im Vorsitzland und dreimal jährlich in der Bundeshauptstadt Berlin statt. Um ihre Standpunkte gegenüber dem Bund zu vertreten, haben die Regierungschefs zweimal im Jahr die Möglichkeit, die Ergebnisse der MPK im Anschluss an die Konferenz der Bundeskanzlerin vorzustellen.
Der Vorsitz der MPK wechselt zwischen den Ländern jedes Jahr im Herbst nach einer festgelegten Reihenfolge. Thüringen übernimmt den Vorsitz ab Oktober 2012 von Schleswig-Holstein und gibt ihn ein Jahr später an Baden-Württemberg weiter.
Das Vorsitzland organisiert und leitet die MPK und koordiniert die Interessen der Länder. Als Moderator der MPK ist es auch dafür verantwortlich, dass Kompromisse gefunden und ggf. Themen auf Bundesebene abgestimmt werden.
MPK und Bundesrat
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus ein Teil des politischen Systems. Die Länder als kleine autonome Einheiten (Gliedstaaten) verfügen über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen - soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Die Mitglieder der 16 Landesregierungen bilden den Bundesrat, ihre Interessen werden bei der politischen Willensbildung berücksichtigt.
Auch außerhalb des Bundesrates besteht die Notwendigkeit einer Kooperation der Länder, nämlich auf den Gebieten für die der Bund nicht zuständig ist. Aus dieser Notwendigkeit heraus erwuchs die MPK als ständige Einrichtung.
Die MPK dient der Selbstkoordination der Länder innerhalb ihres eigenen Kompetenzbereiches. Sie muss allerdings in ihren Beschlüssen und den daraus resultierenden Maßnahmen die Interessen aller Länder berücksichtigen und diese gegenüber dem Bund vertreten. Die MPK ist Ausdruck des aktiven Föderalismus in Deutschland und des föderalen Selbstbewusstseins der Länder.
Die Unterschiede zwischen MPK und Bundesrat
Struktur und Aufgaben
Die MPK ist kein Verfassungsorgan und beruht auf der freiwilligen Selbstkoordination der Länder, um ihre Status- und autonomen Landesinteressen zu vertreten.
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan, in dem die Länder an der Bundesgesetzgebung, den EU-Angelegenheiten und der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mitwirken.
Vorbereitung
An der MPK nehmen sowohl die Regierungschefs als auch die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die Abteilungsleiter oder Referenten, die für die MPK zuständig sind, teil. Jedes Land hat eine Stimme.
Im Plenum des Bundesrates sitzen die Kabinettsmitglieder der Länder, Bevollmächtigte der Landesregierung und Beamte der Landesvertretung. Die Länder haben ein abgestuftes Stimmengewicht (zwischen 3 und 6 Stimmen), das sich an der Einwohnerzahl orientiert.
Arbeitsweisen und Verfahren
Bei der MPK besteht zwar eine Einigung über die Geschäftsordnung, aber keine förmliche Bindung. Es werden 10 bis 15 Tagesordnungspunkte von unterschiedlichem Gewicht aufgestellt. Entscheidungen können nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden, bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ist die Einstimmigkeit der Länder erforderlich. Die Sitzungen sind nichtöffentlich.
Der Bundesrat hat eine hoch formalisierte Geschäftsordnung. In der Regel werden 60 bis 80 Tagesordnungspunkte aufgestellt, zu denen es formularmäßig zusammengestellte Ausschussempfehlungen gibt. Entscheidungen fallen nach dem Mehrheitsprinzip, wobei bei Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die Sitzungen sind öffentlich.
Organisation
Die Geschäftsführung der MPK wechselt jährlich mit ihrem Vorsitzland. Die MPK wird von der jeweiligen Staats- oder Senatskanzlei organisiert und veranstaltet.
Der Bundesrat hat eine eigene Dienststelle, die Bundesratsverwaltung, eigene Ausschüsse und einen Parlamentsdienst, die alle bei der Vorbereitung der Plenarsitzungen mitwirken. Der Bundesrat verfügt über eigene Gebäude und Büros, über eine feste Infrastruktur und einen eigenen Etat im Bundeshaushalt.
Quelle: Rheinland-Pfalz
Informationen zu Thüringen als Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferen im Jahr 2012 finden Sie hier