Thüringen bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schule vorbildlich
Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Bundesweit vergleichbare Standards wünschenswert“
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Bahr zu Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen als überfällig bezeichnet. Thüringen hat schon 2003 entsprechende Regelungen vorgenommen.
Heike Taubert sagte: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. In Thüringen hört darum die Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen nicht mit dem Schulbeginn auf. Seit 2003 hat der Freistaat die Schulgesundheitspflege gesetzlich geregelt. Neben der Schuleingangsuntersuchung werden die Schülerinnen und Schüler in der 4. und 8. Klasse vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst untersucht. Es wäre wünschenswert, wenn alle Bundesländer vergleichbare Standards hätten. Der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers ist daher nicht neu, aber mit Blick auf eine bessere Gesundheitsvorsorge sicher längst überfällig.“
Laut Sozialministerin sind die Untersuchungen in der Schule ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und vor allem auch zum Kinderschutz. „Wir wollen die Eltern nicht bevormunden. Es geht darum, frühzeitig gesundheitliche Störungen bei den Kindern zu erkennen und zu behandeln. Dazu gibt es in Thüringen schon immer eine enge Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. Gerade für Kinder aus Familien, in denen Gesundheitsvorsorge und regelmäßige Arztbesuche nicht selbstverständlich sind, ist es sehr sinnvoll, diese Untersuchungen auch in der Schulzeit wahrzunehmen“, sagte Heike Taubert.
Hintergrund:
Im Freistaat Thüringen ist die Schulgesundheitspflege im Paragraph 55 des Thüringer Schulgesetzes geregelt und durch eine Verordnung näher bestimmt. Ihre Wahrnehmung obliegt dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie wird in enger Abstimmung mit den Schulen vollzogen. Bei den Schuluntersuchungen werden der allgemeine Entwicklungszustand, die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit untersucht, vor allem die sensorischen und motorischen Fähigkeiten. Treten Probleme auf, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, werden Schüler, Sorgeberechtigte und Lehrer entsprechend beraten, diese zu bewältigen. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese Untersuchungen wahrzunehmen.
03.07.2012