Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006
Verordnung (EG) 284/2009 als Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Kommission zur Entwicklung der Beschäftigung; in den Artikeln 123ff. der Römischen Verträge von 1957 wurden die Regeln für den Europäischen Sozialfonds erstmals niedergelegt.
„Der Europäische Sozialfonds ist ein Fonds, der den Mitgliedstaaten der EU größere Verantwortung überträgt, für partnerschaftliches Handeln steht, lokale Lösungen für lokale Probleme fördert und in Menschen investiert.“
Die ESF-Förderung setzt gezielt bei den Problemen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Thüringens an:
Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen unterstützt. Die rechtliche Grundlage bildet der Artikel 160 EG Vertrag: „Aufgabe des Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Tendenz zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen.“
In den Regionen entfalten die Fonds ihre Wirkung über Operationelle Programme. Im Rahmen des Programms stehen dem Freistaat Thüringen 1.477,7 Mio. € zur Verfügung. Die Thüringer Landesregierung verstärkt mit Hilfe des EFRE folgende Politikansätze:
Weitere rd. 20 Mio. € werden für die Technische Hilfe bereit gestellt.
Thüringen. Hier werden Ideen Wirklichkeit