Wer kann profitieren?
- Natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Projekte der Arbeitsförderung durchführen
- Öffentliche und private Bildungseinrichtungen
- Verbände der Wirtschaft, Kammern, Gewerkschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege, die mit Aufgaben der Ausbildung, Berufsbildung, Qualifizierung und Beratung befasst sind
- Einrichtungen, die mit der Vermittlung von Arbeitskräften, dem Personalaustausch und der Auslandsaufenthaltsvermittlung auf europäischer Ebene betraut sind