Wer kann profitieren?

  • Natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Projekte der Arbeitsförderung durchführen

     
  • Öffentliche und private Bildungseinrichtungen

     
  • Verbände der Wirtschaft, Kammern, Gewerkschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege, die mit Aufgaben der Ausbildung, Berufsbildung, Qualifizierung und Beratung befasst sind

     
  • Einrichtungen, die mit der Vermittlung von Arbeitskräften, dem Personalaustausch und der Auslandsaufenthaltsvermittlung auf europäischer Ebene betraut sind