Begleitausschuss

Zur Sicherstellung einer effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Operationellen Programme wurde ein für das  OP EFRE und das  OP ESF gemeinsamer Begleitausschuss eingerichtet, der die in Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds aufgeführten Aufgaben wie die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele, die Prüfung der Durchführungsergebnisse und die Prüfung und Billigung von Änderungsanträgen zu den Programmen wahrnimmt.

Er knüpft nahtlos an die Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode sowie des Erarbeitungsprozesses des Operationellen Programms ESF an.

Der Begleitausschuss hat sich am 22. November 2007 konstituiert und eine  Geschäftsordnung verabschiedet. 

 

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Sitzungen des Begleitausschusses

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