Bescheinigungsbehörde
Die Bescheinigungsbehörde hat in Bezug auf das Operationelle Programm 2007 bis 2013 folgende Aufgaben (Art. 61 der VO (EG) Nr. 1083/2006):
- Erstellen bescheinigter Ausgabenerklärungen auf der Basis der erklärten Ausgaben der einzelnen Projekte und Übermitteln an die Europäische Kommission.
- Bescheinigung, dass Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht;
- Bescheinigung, dass die geltend gemachten Ausgaben für Vorhaben getätigt wurden, die nach den im betreffenden operationellen Programm festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, und die Ausgaben und Vorhaben mit den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Einklang stehen;
- Für die Zwecke der Bescheinigung sicherzustellen, dass hinreichende Angaben der Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Prüfungen für die in Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen;
- Für die Zwecke der Bescheinigung die Ergebnisse der von der Prüfbehörde oder unter deren Verantwortung durchgeführten Prüfungen zu berücksichtigen.
Bescheinigungsbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Referat 36
Lukas Keitel
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Tel.: +49 (0) 361/ 37 97 361
Fax: +49 (0) 361/ 37 97 309
e-Mail:
lukas.keitel@tmwat.thueringen.de