Formulare und Ansprechpartner
In der Prioritätsachse C sind die folgenden Richtlinien angesiedelt:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen Integration
Integrationsrichtlinie vom 13. August 2007
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007, S. 1719 ff.)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen ("Existenzgründerrichtlinie")
Existenzgründerrichtlinie vom 13. August 2007
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007, S. 1717 ff.)
Existenzgründerrichtlinie vom 26. Februar 2009
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2009, S. 549 ff.)
Existenzgründerrichtlinie vom 26. April 2011
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2011, S. 699 ff.)
- Richtlinie über die Gewährung von Einstellungszuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Richtlinie "Einstellungszuschüsse" vom 13. August 2007
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007, S. 1715 ff.)
Richtlinie "Einstellungszuschüsse" vom 26. Februar 2009
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2009, S. 547 ff.)
Diese Richtlinie wird durch die Richtlinie "Lohnkostenzuschüsse" ersetzt. Sie gilt jedoch weiter für Anträge, die bis zum 24. Oktober 2011 in der Bewilligungsbehörde GFAW eingegangen sind. Anträge, die nach dem 24. Oktober 2011 eingehen, können nicht mehr nach dieser Richtlinie beschieden werden. Zum 31. Dezember 2011 tritt die Richtlinie "Einstellungszuschüsse" endgültig außer Kraft.
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte
Richtlinie "Strukturwirksame Beschäftigungsprojekte" vom 13. August 2007
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007, S. 1722 ff.)
Richtlinie "Strukturwirksame Beschäftigungsprojekte" vom 30. Mai 2008
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2008, S. 939 ff.)
Richtlinie "Strukturwirksame Beschäftigungsprojekte" vom 28. Juni 2010
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30/2010, S. 1063 ff.)
Diese Richtlinie ist zum 25. Oktober 2011 außer Kraft getreten und wird durch die Richtlinie "Lohnkostenzuschüsse" ersetzt.
- Richtlinie über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie"
Richtlinie "Lohnkostenzuschüsse" vom 5. Oktober 2011
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 43/2011, S. 1423 ff.)
Ansprechpartner für Informationen zu diesen Richtlinien, die Annahme und Prüfung der Anträge sowie für die Bewilligung und Abrechnung der Projekte ist die GFAW mbH.
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel.: +49 (0) 361/ 22 23 0
Fax: +49 (0) 361/ 22 23 17
e-Mail:
servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet:
www.gfaw-thueringen.de
Antrags- und Verwendungsnachweisformulare sowie weitere Förderprogrammunterlagen erhalten Sie
hier.