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Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern (Handlungsfeld 1)
Mit Hilfe der Förderung sollen die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte für Unternehmer und Arbeitnehmer attraktiver gestaltet werden. Es sind häufig die „weichen“ Standortfaktoren, welche die Attraktivität der Städte oder Regionen ausmachen. Dazu zählen das natürliche und kulturelle Umfeld der Region, welches erhalten und weiterentwickelt werden muss. Auch die Aufwertung der innerstädtischen Geschäftsbereiche spielt eine wichtige Rolle für Handel und Lebensqualität.
Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie) vom 10.06.2008
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