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Verschmelzung von NPD und DVU

Foto: NPD-Vorsitzender Udo Voigt NPD-Vorsitzender Udo Voigt

 

Seit dem 1. Januar 2011 trat die NPD unter dem Namen „NPD – Die Volksunion“ als einzige größere „nationale“ Partei auf. Vorangegangen war die Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages mit der DVU am 29. Dezember 2010 durch die Parteivorsitzenden Udo VOIGT und Matthias FAUST.

Die Verkündung der Verschmelzung stellte sich nun als voreilig heraus. Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 hat das Landgericht München I einem Antrag mehrerer DVU-Landesverbände auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Danach wird der DVU untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der NPD vor erneuter Durchführung einer Urabstimmung innerhalb der Partei zu unterzeichnen. Die klagenden Landesverbände hatten u.a. ausgeführt, dass Mitglieder die Unterlagen zur Urabstimmung erst verspätet oder gar nicht erhalten hätten. Dieser Argumentation ist das Gericht nun gefolgt. Durch diesen Beschluss dürfte die zum Jahresende 2010 verkündete Fusion von NPD und DVU vorerst hinfällig sein.

Die angestrebte Fusion von NPD und DVU wurde durch VOIGT und FAUST anlässlich eines Bundesparteitages der NPD am 4. Juni 2010 in Bamberg erstmals ankündigt und bis zum Jahresende – vorerst - realisiert.

Chronologische Übersicht über den Vereinigungsprozess von NPD und DVU

  • 4. Juni 2010 Udo VOIGT und Matthias FAUST informieren während einer Pressekonferenz im Vorfeld des Programmparteitages der NPD in Bamberg über die geplante Fusion.
     
  • Als unmittelbare Folge davon wird FAUST durch das Schiedsgericht der DVU seines Amtes als Bundesvorsitzender enthoben und aus der Partei ausgeschlossen. Er legt Rechtsmittel dagegen ein.
     
  • Ende Juli 2010 Beide Parteien geben die Ergebnisse von Mitgliederbefragungen zur Fusion bekannt. Danach stimmten 91% der beteiligten DVU-Mitglieder und 92,5% der NPD-Mitglieder für eine Verschmelzung. Die NPD-Mitglieder machten die Zustimmung allerdings davon abhängig, dass der Partei durch die Fusion keine neuen Schulden entstünden.
     
  • Oktober 2010 Der Gründer und langjährige Vorsitzende der DVU, Dr. Gerhard FREY, erlässt der DVU die ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von fast 1.000.000 EUR. Damit ist eines der wichtigsten Verschmelzungshindernisse aus dem Weg geräumt.
     
  • 27. Oktober 2010 Das Landgericht München I entscheidet zu Gunsten von FAUST und hebt das Urteil des Schiedsgerichts der DVU über den Bundesvorsitz und seine Zugehörigkeit zur DVU auf.
     
  • 6. November 2010 Die NPD führt ihren Verschmelzungsparteitag in Hohenmölsen / Sachsen-Anhalt durch. 193 der 207 Delegierten stimmen für die Annahme des ausgehandelten Verschmelzungsvertrages, 194 Delegierte für die Verschmelzung selbst. Zudem wird FAUST zum stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden gewählt. Die DVU-Kader Ingmar KNOP und Heiner HÖVING werden als Beisitzer in den Bundesvorstand der NPD gewählt.
     
  • 12. Dezember 2010 Der DVU Verschmelzungsparteitag findet in Kirchheim bei Arnstadt statt, 156 Mitglieder und Gäste nehmen teil. Kurz nach Beginn verlassen etwa 30 Fusionsgegner nach Diskussionen über Tagungsordungspunkte und Doppelmitgliedschaften die Veranstaltung. Von den verbleibenden 79 Mitgliedern stimmen 70 für den Verschmelzungsvertrag, die Verschmelzung wird einstimmig beschlossen. Anschließend wird der Auflösung der DVU mit 69 Stimmen zugestimmt, der Bundesvorstand wird mit 62 Stimmen ermächtigt, die weiteren Rechtsschritte einzuleiten. In einem Grußwort berichtet der NPD-Bundesvorsitzende VOIGT von der erfolgten Urabstimmung innerhalb der NPD. 95,16% von 2.375 Wahlbriefen seien für die Fusion gewesen. Seitens der NPD sind damit die für die Verschmelzung notwendigen Schritte erfolgt.
     
  • Dezember 2010 Die Urabstimmung in der DVU wird durchgeführt, der Fusion sollen dabei 87,5% der Mitglieder zugestimmt haben.
     
  • 29. Dezember 2010 Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages durch VOIGT und FAUST.
     
  • 1. Januar 2011 Die NPD tritt als nunmehr einzige „nationale“ Partei als „NPD – Die Volksunion“ auf.
     
  • 15. Januar 2011 Mit einem „Festakt“ feiert die NPD in Berlin die Verschmelzung.  
  •  25. Januar 2011 Das Landgericht München I gibt der Klage mehrerer DVU-Landesverbände auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, wonach es der DVU untersagt ist, den Verschmelzungsvertrag vor erneuter Durchführung einer Urabstimmung zu unterzeichnen.

Mit der Verkündung der Verschmelzung der beiden bedeutendsten rechtsextremistischen Parteien ging vorerst ein Prozess zu Ende, dem im Juni 2010 kaum Erfolgschancen eingeräumt wurden. Zu groß erschienen die bestehenden Unterschiede beider Parteien und die vor einer Fusion stehenden Hindernisse. Auch das anvisierte Datum zum Jahreswechsel 2010/11 erschien als zu ehrgeizig. Die Umsetzung dieser Pläne kann nun als Erfolg der NPD und ihres Parteivorsitzenden VOIGT angesehen werden. Die Partei propagiert nun eine angeblich neu gewonnene Stärke, die man in den Wahlkämpfen des Jahres 2011 umsetzen wolle. Abseits dieser Propaganda dürfte der praktisch messbare Erfolg jedoch eher bescheiden ausfallen. Die DVU scheidet jetzt zwar als direkter Konkurrent im Wahlkampf aus, allerdings gilt sie als weitgehend inaktiv. In den vergangenen Jahren konnte sie kaum noch Wählerpotential an sich binden. Auch der zu erwartende Mitgliederzuwachs für die NPD dürfte sich in Grenzen halten. In Thüringen hatte die NPD bisher etwa 350 Mitglieder und die DVU ca. 50. Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle ehemaligen DVU-Mitglieder der NPD beitreten werden.

Zudem ist der Verschmelzungsprozess nicht für alle Teile der DVU abgeschlossen. Mehrere Landesverbände klagten - nunmehr erfolgreich - gegen die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages. Die Fusionsgegner bemängelten Unregelmäßigkeiten während des DVU-Verschmelzungsparteitages und bei der darauf folgenden Urabstimmung. So seien rechtzeitig eingereichte Vorschläge für die Tagungsordnung nicht aufgenommen worden, bei einem Teil der anwesenden Teilnehmer habe es sich um kürzlich in die DVU eingetretene NPD-Mitglieder gehandelt und DVU-Mitgliedern habe der als Saalschutz fungierende Ordnungsdienst der NPD den Zugang verwehrt. Außerdem wäre die Frist für die Urabstimmung zu kurzfristig gewesen, Mitglieder hätten die Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten.