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NPD-Vorsitzender Udo Voigt
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Seit dem 1. Januar 2011 trat die NPD unter dem Namen „NPD – Die Volksunion“ als einzige größere „nationale“ Partei auf. Vorangegangen war die Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages mit der DVU am 29. Dezember 2010 durch die Parteivorsitzenden Udo VOIGT und Matthias FAUST.
Die Verkündung der Verschmelzung stellte sich nun als voreilig heraus. Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 hat das Landgericht München I einem Antrag mehrerer DVU-Landesverbände auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Danach wird der DVU untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der NPD vor erneuter Durchführung einer Urabstimmung innerhalb der Partei zu unterzeichnen. Die klagenden Landesverbände hatten u.a. ausgeführt, dass Mitglieder die Unterlagen zur Urabstimmung erst verspätet oder gar nicht erhalten hätten. Dieser Argumentation ist das Gericht nun gefolgt. Durch diesen Beschluss dürfte die zum Jahresende 2010 verkündete Fusion von NPD und DVU vorerst hinfällig sein.
Die angestrebte Fusion von NPD und DVU wurde durch VOIGT und FAUST anlässlich eines Bundesparteitages der NPD am 4. Juni 2010 in Bamberg erstmals ankündigt und bis zum Jahresende – vorerst - realisiert.
Chronologische Übersicht über den Vereinigungsprozess von NPD und DVU
Mit der Verkündung der Verschmelzung der beiden bedeutendsten rechtsextremistischen Parteien ging vorerst ein Prozess zu Ende, dem im Juni 2010 kaum Erfolgschancen eingeräumt wurden. Zu groß erschienen die bestehenden Unterschiede beider Parteien und die vor einer Fusion stehenden Hindernisse. Auch das anvisierte Datum zum Jahreswechsel 2010/11 erschien als zu ehrgeizig. Die Umsetzung dieser Pläne kann nun als Erfolg der NPD und ihres Parteivorsitzenden VOIGT angesehen werden. Die Partei propagiert nun eine angeblich neu gewonnene Stärke, die man in den Wahlkämpfen des Jahres 2011 umsetzen wolle. Abseits dieser Propaganda dürfte der praktisch messbare Erfolg jedoch eher bescheiden ausfallen. Die DVU scheidet jetzt zwar als direkter Konkurrent im Wahlkampf aus, allerdings gilt sie als weitgehend inaktiv. In den vergangenen Jahren konnte sie kaum noch Wählerpotential an sich binden. Auch der zu erwartende Mitgliederzuwachs für die NPD dürfte sich in Grenzen halten. In Thüringen hatte die NPD bisher etwa 350 Mitglieder und die DVU ca. 50. Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle ehemaligen DVU-Mitglieder der NPD beitreten werden.
Zudem ist der Verschmelzungsprozess nicht für alle Teile der DVU abgeschlossen. Mehrere Landesverbände klagten - nunmehr erfolgreich - gegen die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages. Die Fusionsgegner bemängelten Unregelmäßigkeiten während des DVU-Verschmelzungsparteitages und bei der darauf folgenden Urabstimmung. So seien rechtzeitig eingereichte Vorschläge für die Tagungsordnung nicht aufgenommen worden, bei einem Teil der anwesenden Teilnehmer habe es sich um kürzlich in die DVU eingetretene NPD-Mitglieder gehandelt und DVU-Mitgliedern habe der als Saalschutz fungierende Ordnungsdienst der NPD den Zugang verwehrt. Außerdem wäre die Frist für die Urabstimmung zu kurzfristig gewesen, Mitglieder hätten die Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten.