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Organisierte Kriminalität

 

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) beobachtet gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes auch Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Bereits 2002 hat sich der Freistaat Thüringen dazu entschlossen, die Organisierte Kriminalität nicht nur durch die Polizei zu bekämpfen, sondern auch durch den Verfassungsschutz frühzeitig, im Vorfeld strafbarer Handlungen beobachten zu lassen. Im Rahmen dieses Auftrages sammelt das TLfV Informationen, um insbesondere Erkenntnisse über Strukturen der Organisierten Kriminalität und deren Expansionsbemühungen zu erlangen.

 

Im Zentrum der hiesigen Beobachtungen stehen kriminelle Rockergruppierungen, so genannte Outlaw Motorcycle Gangs (OMGs/OMCGs). Derzeit sind alle vier großen, im Bundesgebiet agierenden OMGs ( „Bandidos MC“, „Hells Angels MC“, „Gremium MC“, „Outlaws MC“ mit einem Chapter/Charter (Ortsgruppe) in Thüringen vertreten, drei von ihnen mit Supportern (Unterstützern).

 

OMGs und ihre kriminellen Mitglieder stellen eine ernstzunehmende Erscheinung der OK dar. Die „Gangs“ sind bestrebt, Einfluss auf verschiedene Kriminalitäts- und Wirtschaftsbereiche zu erlangen. Sie grenzen sich – auch äußerlich erkennbar – bewusst von anderen Motorradvereinen sowie den Normen und Wertvorstellungen der Gesellschaft ab. Diese Personenzusammenschlüsse sind zudem durch einen streng hierarchischen Aufbau, enge persönlichen Bindungen der Gruppenmitglieder untereinander sowie selbst geschaffene strenge Regeln gekennzeichnet.

 

Mitglieder von OMGs fallen immer wieder einzeln oder als Gruppe durch kriminelle Handlungen auf. Die Szene ist von einem hohen Bedrohungs- und Gewaltpotenzial gekennzeichnet. Auf Grund des massiven Expansionsstrebens der Gruppierungen kommt es innerhalb der Szene zu Machtkämpfen um „Hoheitsgebiete“, zu Racheakten und Vergeltungsschlägen, in deren Zusammenhang schwere Straftaten begangen werden. Körperverletzungen, Erpressungen und Bedrohungen dominieren die Auseinandersetzungen, oft werden auch Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz und Förderung der Prostitution festgestellt.

 

Diese Einschätzung belegen auch aktuelle Zahlen: Im Rahmen der Vorstellung des polizeilichen Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität 2010 gab das Bundeskriminalamt bekannt, dass in 57 OK-Verfahren und damit fast in jedem zehnten OK-Verfahren gegen Rockergruppierungen direkt oder gegen OK-Gruppierungen mit Verbindungen zu Rockern ermittelt wurde. Kennzeichnend sei deren hohe Gewaltbereitschaft, insbesondere gegen Mitglieder rivalisierender Gangs. Angesichts anhaltender Expansionsbestrebungen der Clubs werde es in der Szene auch künftig zu brutalen gewalttätigen Konflikten kommen.

 

 

 

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Verfassungsschutzbericht Thüringen 2010