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Die Rolle der Regionen innerhalb der Europäischen Union ist in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden.
Seit dem Vertrag von Maastricht haben die Regionen mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) eine eigene Stimme im Konzert der europäischen Institutionen erhalten. Für die Identität der Bürger sind die Verwurzelung in der Heimatregion sowie die Verbundenheit mit dem Vaterland und Europa sehr wichtig. Der Ausschuss der Regionen sorgt für bürgernahe Politik in Europa.
Der Ausschuss der Regionen ist die jüngste EU-Institution. Sie wurde 1992 durch den Maastricht-Vertrag gegründet und hat sich erstmals 1994 konstituiert. Der Ausschuss der Regionen hat seit der letzten EU-Erweiterung 344 Mitglieder (sowie die gleiche Zahl an Stellvertretern). Er setzt sich aus Politikern der regionalen und lokalen Ebene zusammen, da seit dem Nizza-Vertrag die AdR-Mitglieder über ein Wahlmandat verfügen oder einer gewählten Versammlung gegenüber rechenschaftspflichtig sein müssen.
Die AdR-Mitglieder werden auf Vorschlag ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten vom Europäischen Rat auf vier Jahre ernannt. Deutschland verfügt über 24 AdR-Sitze. Thüringen ist in der 5. AdR-Legislatur (2010-2014) bis Januar 2012 durch den Justizminister Dr. Holger Poppenhäger vertreten. Anschließend geht das Mandat auf die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei Marion Walsmann über. Als Stellvertreter wurde der Thüringer Landtagsabgeordnete Gustav Bergemann ernannt.
Der AdR hat in der kurzen Zeit seines Bestehens politisches Gewicht gewonnen und seine Möglichkeiten genutzt, die Anliegen der kommunalen und regionalen Ebene, die oft für die Umsetzung von EU-Recht vor Ort zuständig ist, in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. In bestimmten Bereichen (Struktur- und Regionalpolitik, Transeuropäische Netze, Bildung, Kultur, Jugendpolitik, Gesundheit, Kohäsion, Beschäftigung, Soziales und Umwelt) muss der AdR von der Europäischen Kommission zwingend gehört werden, bevor Rechtsakte erlassen werden. Kommission und Europäischer Rat können zudem auch den AdR in anderen Fragen anhören, wenn dies nützlich erscheint. Und schließlich kann sich der AdR auch auf eigene Initiative mit einem Thema befassen und Stellungnahmen dazu abgeben.