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Europäische Regionalpolitik 2000-2006

Die Europäische Union entwickelt und verfolgt gemäß Artikel 158 des EG - Vertrages (Art. III-116 des Verfassungsvertrags) eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Hierfür setzt sich die Europäische Union insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.

Mittel zur Durchsetzung der Regionalpolitik im Zeitraum 2000-2006 sind vor allem die Europäischen Strukturfonds. Dazu gehören:

  • der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
    • Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
    • Verbesserung der Infrastruktur 
    • Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen
  • der Europäische Sozialfonds (ESF)
    • berufliche Eingliederung von Arbeitslosen und benachteiligten Gruppen, vor allem durch die Finanzierung von Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
    • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
  • der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)
    • Anpassung der Agrarstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten
    • Verbesserung der ländlichen Infrastruktur
    • Investitionshilfen zur Senkung der Produktionskosten, Effizienzsteigerung landwirtschaftlicher Betriebe und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Für die europäische Regionalpolitik stehen im Zeitraum 2000-2006 rund 33 Prozent des Gemeinschaftshaushalts der EU zur Verfügung, insgesamt 213 Milliarden Euro. Die Regionalpolitik ist damit nach der Landwirtschaftspolitik der zweitgrößte Haushaltsposten der Europäischen Union.

Die Mittel für die Strukturfonds teilen sich auf drei unterschiedliche Ziele sowie auf so genannte Gemeinschaftsinitiativen auf (Regelung bis 2006).

  • 70 Prozent der Mittel dienen der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand (Regionen deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) unter 75 Prozent des EU - Durchschnitts liegt), in denen 22 Prozent der Bevölkerung der Union leben (Ziel 1). Zu diesen Regionen zählt auch Thüringen.
  • 11,5 Prozent der Mittel stehen für die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen bereit, in denen 18 Prozent der europäischen Bevölkerung leben (Ziel 2).
  • 12,3 Prozent der Mittel dienen der Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme und der Beschäftigungsförderung (Ziel 3) außerhalb der Ziel-1-Regionen, wo diese Maßnahmen bereits Teil der Anpassungsstrategien sind.
  • Vier Gemeinschaftsinitiativen sollen zu gemeinsamen Lösungen in den Regionen für spezielle Probleme beitragen. Sie erhalten 5,35 Prozent der Mittel aus den Strukturfonds, von denen auch Thüringen profitiert.
    • grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (Interreg III),
    • nachhaltige Entwicklung krisenbetroffener Städte und Stadtviertel (Urban II),
    • Entwicklung des ländlichen Raums durch lokale Initiativen (Leader+)
    • Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen auf dem  Arbeitsmarkt (Equal).

Bedeutung für Thüringen

Die Bundesländer profitieren im Zeitraum 2000-2006 in unterschiedlicher Weise von der europäischen Regionalpolitik. Insgesamt erhält Deutschland Mittel in Höhe von 29,7 Milliarden Euro aus den Strukturfonds. Davon fließen rund 20 Milliarden Euro in die neuen Länder und rund 2,9 Milliarden Euro nach Thüringen. Die Mittel werden durch das Thüringer Wirtschaftsministerium verwaltet und in einem so genannten Operationellen Programm umgesetzt.

In Deutschland beteiligen sich insgesamt 12 Städte am Urban-Programm. In Thüringen ist Gera Urban-Stadt mit einem Fördervolumen von rund 15 Millionen Euro. Thüringen beteiligt sich ebenso wie die anderen Bundesländer an zahlreichen Interreg-Programmen sowie an Leader+ und profitiert von Mitteln aus dem Equal-Programm.

Die Reform der Europäischen Regionalpolitik

Gegenwärtig werden die Vorschläge der Europäischen Kommission zur europäischen Regionalpolitik für den Zeitraum 2007-2013 von Rat und Europäischem Parlament beraten. Aufgrund des Beitritts der 10 neuen Mitgliedstaaten wird sich der Schwerpunkt der europäischen Regionalpolitik ab 2007 auf die ärmeren osteuropäischen Regionen verschieben. Thüringen bleibt auch nach 2006 in der höchsten Förderkategorie, muss jedoch insgesamt mit einer Verringerung der Mittel rechnen.

Ansprechpartner im TBB:
Eckhard Strittmatter
StrittmatterE@TSKBxl.thueringen.de