
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht
|
Die
Ministerpräsidentin bestimmt laut Verfassung des Freistaats Thüringen die Richtlinien der Regierungspolitik, sie führt den Vorsitz in der Landesregierung, leitet deren Geschäfte und vertritt das Land nach außen.
Ihre „Behörde“ hierfür ist die Staatskanzlei. Geleitet wird sie vom
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei. Außenstellen der Staatskanzlei, die dem Minister zuarbeiten, befinden sich in
Berlin und
Brüssel.
In der Staatskanzlei bereitet man die Kabinettsitzungen vor, koordiniert die Arbeit der Landesministerien, plant die Landespolitik und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag. Durch die Staatskanzlei werden die Interessen des Freistaats im
Bundesrat, in den
Ministerpräsidentenkonferenzen, gegenüber dem
Bund und auf
europäischer Ebene vertreten.