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Medienpolitik

Die Medien genießen gemäß Artikel 5 unseres Grundgesetzes einen besonderen Schutz. In ihm ist die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit festgeschrieben, und er gewährleistet auch die Presse- und Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht erkennt darin eine wesentliche Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei Artikel 5 GG handelt es sich um ein sehr umfangreiches Grundrecht, welches deutlich die Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme begrenzt.

Thüringen bekennt sich vor diesem Hintergrund deutlich zu den Thüringer Medien und seinen Machern im Print-, Rundfunk- und Internetbereich. Der Freistaat mit seiner Medienlandschaft hat sich bisher gut entwickelt.

Im Hinblick auf die Globalisierung unserer Informations- und Kommunikationsgesellschaft begleitet die Thüringer Staatskanzlei auch die Entwicklung neuer Technologien und Übertragungswege, wie den Digitalen Rundfunk. Es werden aber auch Angebote im lokalen Bereich, wie zum Beispiel Lokalfernsehen und Offene Hörfunkkanäle, befürwortet. Denn trotz der vielen Möglichkeiten, die uns die Globalisierung eröffnet, darf das Gefühl und die Verbundenheit für unsere Heimat nicht verloren gehen.