Der Ministerpräsident bestimmt laut Verfassung des Freistaats Thüringen die Richtlinien der Regierungspolitik, er führt den Vorsitz in der Landesregierung, leitet deren Geschäfte und vertritt das Land nach außen.
Seine „Behörde“ hierfür ist die Staatskanzlei. Geleitet wird sie vom Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei. Außenstellen der Staatskanzlei, die dem Minister zuarbeiten, befinden sich in Berlin und Brüssel.
In der Staatskanzlei bereitet man die Kabinettsitzungen vor, koordiniert die Arbeit der Landesministerien, plant die Landespolitik und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag. Durch die Staatskanzlei werden die Interessen des Freistaats im Bundesrat, in den Ministerpräsidentenkonferenzen, gegenüber dem Bund und auf europäischer Ebene vertreten.
Der Regierungssprecher informiert die Öffentlichkeit über die Arbeit der Landesregierung.