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Medieninformation 

In Thüringen mehr Kleinbeihilfen für Unternehmen möglich

Reinholz: Flexibel auf Wirtschaftskrise reagieren

In Thüringen können Unternehmen ab sofort mehr Kleinbeihilfen pro Jahr erhalten als bisher. Darauf hat Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz heute hingewiesen. Statt auf bislang 200.000 Euro dürfen sich Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften für ein Unternehmen nach der Kleinbeihilfenregelung künftig auf bis zu 500.000 Euro innerhalb zweier Jahre summieren. Der Vorteil: Mit Kleinbeihilfen können auch Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Kleinbeihilfenregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 und ist auf die Jahre 2009 und 2010 befristet.

„Mit der Kleinbeihilfenregelung können wir flexibler auf die aktuelle Wirtschaftskrise reagieren“, sagte Reinholz. Fördermittelanträge könnten schneller und unbürokratischer bearbeitet werden. „Zudem profitieren mehr Unternehmen von der Förderung als bisher.“

Um das zu erreichen, nutzt die Landesregierung die sog. „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, die die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland genehmigt hat. Mit der Übernahme dieser Regelung können Fördermittel aus folgenden Programmen als Kleinbeihilfen genutzt werden: Außenwirtschaftsförderung, Thüringen-Invest, GuW-Plus, Thüringen-Dynamik, Existenzgründerförderung, einzelbetriebliche Technologieförderung, Förderung von FuE-Personal.

Andreas Maruschke