Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

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Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistungserbringer „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen“, sowie „die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen“ über Einheitliche Ansprechpartner (EA) abwickeln können.

Danach muss der EA also auf Wunsch des Dienstleisters als Kontaktstelle für alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung stehenden Verfahren und Formalitäten zur Verfügung stehen. Es ist allgemeine politische Auffassung, dass diese Einrichtung sowohl In- als auch EG-Ausländern zur Verfügung stehen soll. Dies umfasst sowohl Verfahren im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit (vor allem die der präventiven Kontrolle dienenden Anzeige-, Anmelde-, Eintragungs- und Genehmigungsverfahren), aber auch sämtliche weitere Prozeduren während dieser Tätigkeit (namentlich Verfahren der nachträglichen Kontrolle).

Für die Wirtschaft sind politische Grenzen Hindernisse. Um diese Hindernisse im Interesse der Gesamtwirtschaft niedrig zu halten, sollten daher Angebote, die gerade den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, möglichst „barrierefrei“ sein. Hierzu zählt auch eine möglichst einheitliche Umsetzung der Vorgaben der EG-DRL.

Die Wirtschaftsminister der Länder haben sich mit diesem Thema wiederholt auseinander gesetzt. Sie haben beschlossen, dass aus Effizienzgesichtspunkten und um ein stimmiges System für den Dienstleister zu erreichen, unter Berücksichtigung föderaler Strukturen weitestgehend einheitliche Umsetzungslösungen in Deutschland angestrebt werden sollten. Dies gilt auch für den Aufgabenbereich und das Erscheinungsbild der EA

Wie ist das Vorgehen in Thüringen organisiert?

In Thüringen standen grundsätzlich drei Modelle zur Verortung des EA zur Verfügung: das Allkammermodell (hier sind unter anderem die IHK, HwK und andere Kammern zu nennen), das Mittelbehördenmodell (Landesverwaltungsamt) sowie das Kommunalmodell.

Die Landesregierung hat sich daher für ein möglichst transparentes Verfahren zur Verortung des EA entschieden. Es wurden alle Stellen angeschrieben, die nach hiesiger Auffassung für die Übernahme dieser Aufgabe in Frage kommen. Diese Stellen wurden gebeten, bis Mitte Februar 2008 ihre konzeptionellen Überlegungen für die Übernahme der Aufgabe des EA in Thüringen darzustellen. Darüber hinaus fanden am 12. Dezember 2007 und am 28. Januar 2008 Informationsveranstaltungen zum Thema mit allen Interessenten, die für die Übernahme dieser Aufgabe in Frage kommen, statt.

Die Landesregierung machte ihre Entscheidung, an welcher Stelle der EA angesiedelt werden soll, insbesondere von Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Einfügung in vorhandene Strukturen und anfallenden Kosten abhängig.
Unter Berücksichtigung eingegangener Unterlagen an der Aufgabe des EA interessierter Stellen hat sich die Landesregierung für Thüringen für das Allkammermodell entschieden.

Der Thüringer Landtag hat sich im Ergebnis der Auffassung der Landesregierung angeschlossen. In dem bereits erwähnten Artikelgesetz wurden die Kammern (Art. 10; GVBl. 2009, S. 596) durch das Thüringer ES-Errichtungsgesetz mit den Aufgaben der einheitlichen Ansprechpartner (hier: einheitliche Stellen - ES) betraut.
Die einheitlichen Stellen handeln über Geschäftsstellen, die in Thüringen bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern angesiedelt sind.

Die IuK-Leitstelle und der Steuerungskreis Verwaltungsreform, IT und eGovernment (VM) unterstützt die technische Umsetzung der Anforderungen aus der EG-DRL.

 

Den EA in Thüringen erreichen Sie unter folgender Adresse: http://www.einheitliche-stelle.thueringen.de/ea/