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Die Wirtschaftsverwaltung umfasst die klassischen Bereiche des Wirtschaftsrechtes, angefangen vom
Gewerberecht , der
Geldwäschebekämpfung über das
Kartellrecht bis hin zum
öffentlichen Auftragswesen, um nur einige Aspekte zu nennen. Auch das
Mess- und Eichwesen ist klassischer Bestandteil der Wirtschaftsverwaltung.
Zu einer modernen Wirtschaftspolitik zählt auch eine moderne Wirtschaftsverwaltung. Die vorgenannten Rechtsgebiete werden zunehmend mit den aktuellen technischen Entwicklungen konfrontiert. Die zuständigen Referenten stehen sowohl mit den nachgeordneten Bereichen als auch mit anderen Ländern und der Bundesregierung in Verbindung, um in kürzest möglicher Zeit Antworten auf neue Fragen geben zu können. In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft mit ebenso komplexen wirtschaftlichen Verflechtungen ist ein flexibles Rechts- und Verwaltungssystem unabdingbar, damit die wirtschaftspolitischen Instrumente auch umgesetzt werden können.