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Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/2006
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium erlässt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit folgende Richtlinie:
Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A – (VOL/A) ist die Industrie- und Handelskammer Erfurt (IHK Erfurt,
www.erfurt.ihk.de, E-mail:
reum{at}erfurt.ihk{punkt}de) als Auftragsberatungsstelle im Sinne von § 4 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A aufzufordern, innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist geeignete Unternehmen zu benennen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern kann. Dies gilt nicht, wenn die Einschaltung im Einzelfall nach Art und Umfang der geforderten Leistungen unmöglich oder unzweckmäßig ist. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert unter 15.000 € kann von der Einschaltung abgesehen werden. Die IHK Erfurt koordiniert die Zubenennung mit den Auftragsberatungsstellen der anderen neuen Länder.
Die Auftraggeber informieren soweit möglich und zweckmäßig die IHK Erfurt über vorgesehene Teilnahmewettbewerbe im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben nach der VOL/A. Die IHK Erfurt unterrichtet darüber geeignete Unternehmen unter Einschaltung der anderen Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Erfurt, den 09.02.2006
Jürgen Reinholz
Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit