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Das Operationelle Programm des Freistaates Thüringen wurde durch die Europäische Kommission am 15.12.2000 genehmigt. Die Änderung des Operationellen Programms im Zusammenhang mit der Halbzeitevaluierung genehmigte die Kommission am 12.08.2004.
Die aktuelle Version des Operationellen Programmes mit Stand vom 13.06.2006 finden Sie in der rechten Spalte.
Für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Strukturfondsförderung wurden darin folgende fünf Schwerpunkte festgelegt:
| Schwerpunkt 1 - | Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen; Der Schwerpunkt beinhaltet die Stärkung des Unternehmenssektors mit Hilfe direkter Investitionsförderung und flankierender nicht-investiver Maßnahmen. |
| Schwerpunkt 2 - | Infrastrukturmaßnahmen; Im Schwerpunkt sind die Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur durch die qualitative Aufwertung und Beseitigung von wirtschaftshemmenden Engpässen vorgesehen. |
| Schwerpunkt 3 - | Schutz und Verbesserung der Umwelt; Der Schwerpunkt umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Umweltschutzes sowie umweltbezogene Entwicklungsmaßnahmen sowohl in besonderen Regionen bei den öffentlichen Infrastrukturen als auch im einzelbetrieblichen Bereich. |
| Schwerpunkt 4 - | Förderung des Arbeitskräftepotenzials sowie der Chancengleichheit; Der Schwerpunkt sieht die Förderung der Beschäftigung, insbesondere durch aktive und präventive Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie vor. |
| Schwerpunkt 5 - | Ländliche Entwicklung und Fischerei; Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen sowie die Bündelung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Fischereiressourcen und ihrer Nutzung bilden Aspekte des Schwerpunktes. |
Mit dem Dokument Ergänzung zur Programmplanung wird die Umsetzung der Strategie und der Schwerpunkte des Operationellen Programms mit detailierten Angaben auf Maßnahmeebene festgelegt und gegebenenfalls angepasst.