Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

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Publizitätsvorschriften der EU

Wann, wie und wo müssen Publizitätsvorschriften der EU umgesetzt werden.

Mit der Verabschiedung der Externer Link Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 hat die Europäische Kommission die Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Intervention der Strukturfonds, die von den Mitgliedsstaaten zu treffen sind, festgelegt.
 

Wer Förderung von der Europäischen Union erhält ist verpflichtet, dies sichtbar zu machen.

Nachfolgend einige Hinweise für Zuwendungsempfänger im Rahmen der Projektförderung und Empfänger von Mitteln aus der Technischen Hilfe der Strukturfonds für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Bei allen visuellen Formen der Publizitäts- und Informationsmaßnahmen ist Folgendes zu beachten:

  • Enthalten sein müssen das EU- Emblem, der Standardtext: "Dieses Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert." und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Strukturfonds.
  • Die Texte stehen rechts vom Emblem.
    Falls das Emblem des Thüringer Freistaates abgebildet ist, muss das EU- Emblem in gleicher Größe abgebildet werden.
  • Infotafeln, Plakate/ Poster sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen.

Infrastrukturprojekte

Bei Infrastrukturinvestitionen mit mehr als 3 Millionen Euro Gesamtausgaben müssen:

  • an den Baustellen des Projektes Hinweistafeln und
  • nach Abschluss der Projekte bleibende Erinnerungstafeln

angebracht werden mit Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des entsprechenden Fonds.

Sollte die Behörde sich ungeachtet der Projektkosten entschließen, ein Schild aufzustellen, ist die gleiche Sichtbarkeit der Union und ihres Finanzbeitrags zu gewährleisten entsprechend oben genannter Hinweise.

Informationen bei kofinanzierten Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

Hier sind Infotafeln, Plakate mit der Angabe des Beitrags der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Strukturfonds in den Einrichtungen, die die kofinanzierten Aktionen durchführen oder in Anspruch nehmen, anzubringen.

Sachinvestitionen in Unternehmen

Bei Sachinvestitionen in Unternehmen ist ein Plakat oder eine Erinnerungstafel mit Hinweis auf die Kofinanzierung spätestens ab dem festgesetzten Investitionsende für die Dauer von mindestens einem Jahr anzubringen.

Öffentlichkeitsarbeit für ein gefördertes Projekt, Informations- und Kommunikationsmaterial

Plakate, Umschlagseiten von Prospekten, Broschüren, Websites, etc. müssen sowohl einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Strukturfonds enthalten als auch das EU- Emblem Externer Link http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/graph/graph_de.htm

Bei Informationsveranstaltungen, Seminaren, Messen und Ausstellungen sind:

  • in den Veranstaltungsräumen eine EU- Fahne anzubringen,
  • auf Veranstaltungsdokumenten das EU- Emblem abzubilden.

In Pressemitteilungen ist in geeigneter Weise auf die EU- Beteiligung hinzuweisen.

 Vorlage (für Plakate, Poster, ...)
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