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Wann, wie und wo müssen Publizitätsvorschriften der EU umgesetzt werden.
Mit der Verabschiedung der
Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 hat die Europäische Kommission die Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Intervention der Strukturfonds, die von den Mitgliedsstaaten zu treffen sind, festgelegt.
Wer Förderung von der Europäischen Union erhält ist verpflichtet, dies sichtbar zu machen.
Nachfolgend einige Hinweise für Zuwendungsempfänger im Rahmen der Projektförderung und Empfänger von Mitteln aus der Technischen Hilfe der Strukturfonds für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Bei allen visuellen Formen der Publizitäts- und Informationsmaßnahmen ist Folgendes zu beachten:
Infrastrukturprojekte
Bei Infrastrukturinvestitionen mit mehr als 3 Millionen Euro Gesamtausgaben müssen:
angebracht werden mit Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des entsprechenden Fonds.
Sollte die Behörde sich ungeachtet der Projektkosten entschließen, ein Schild aufzustellen, ist die gleiche Sichtbarkeit der Union und ihres Finanzbeitrags zu gewährleisten entsprechend oben genannter Hinweise.
Informationen bei kofinanzierten Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
Hier sind Infotafeln, Plakate mit der Angabe des Beitrags der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Strukturfonds in den Einrichtungen, die die kofinanzierten Aktionen durchführen oder in Anspruch nehmen, anzubringen.
Sachinvestitionen in Unternehmen
Bei Sachinvestitionen in Unternehmen ist ein Plakat oder eine Erinnerungstafel mit Hinweis auf die Kofinanzierung spätestens ab dem festgesetzten Investitionsende für die Dauer von mindestens einem Jahr anzubringen.
Öffentlichkeitsarbeit für ein gefördertes Projekt, Informations- und Kommunikationsmaterial
Plakate, Umschlagseiten von Prospekten, Broschüren, Websites, etc. müssen sowohl einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Strukturfonds enthalten als auch das EU- Emblem
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/graph/graph_de.htm
Bei Informationsveranstaltungen, Seminaren, Messen und Ausstellungen sind:
In Pressemitteilungen ist in geeigneter Weise auf die EU- Beteiligung hinzuweisen.
Vorlage (für Plakate, Poster, ...)
(PDF-Datei zum Download - Größe: 32410 Byte)
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Europäischen Union
Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Strukturfonds