Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Inhalt

Hilfen für die Thüringer Wirtschaft in der Konjunkturkrise

Maßnahmepaket zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung in Thüringen

Als Reaktion auf die aktuelle Konjunkturkrise hat die Thüringer Landesregierung ein Maßnahmepaket zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung im Freistaat Thüringen aufgelegt. Damit werden die Fördermöglichkeiten für Unternehmen und für Arbeitnehmer erweitert.

1. Wichtigster Bestandteil sind die Maßnahmen für eine verbesserte Investitions- und Unternehmensfinanzierung.

  • So hat der Freistaat ein  Liquiditätsprogramm für die Thüringer Wirtschaft im Umfang von 100 Millionen Euro aufgelegt. Darüber werden Beteiligungen und Darlehen vergeben und der Konsolidierungsfonds für Unternehmen in Schwierigkeiten aufgestockt.
  • Die Investitionsförderung wurde aufgestockt und die Zugangsmöglichkeiten verbessert. Allein im Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stehen in diesem Jahr 258 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Thüringen-Dynamik“ wird ein neuer Darlehensfonds für den Mittelstand eingerichtet. Weiterhin hat Thüringen festgelegt, dass Unternehmen künftig mehr  Kleinbeihilfen pro Jahr erhalten können als bisher.
    (Alle  Neuregelungen im Überblick.)
  • Verbessert wurden auch die Förderbedingungen für die  Exportwirtschaft. So wurden Förderbeschränkungen aufgehoben und der Kreis förderfähiger Unternehmen und Messen ausgeweitet.

Beratung und Antragstellung:  Thüringer Aufbaubank bzw.  Industrie- und Handelskammern (Exportförderung).

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2. Ein weiterer Schwerpunkt des Thüringer Maßnahmepakets sind verbesserte Konditionen in der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung.

  • Über das  „Thüringer Förderprogramm für berufliche Weiterbildung“ werden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter – auch für solche in Kurzarbeit, falls eine Förderung durch die Arbeitsagentur nicht erfolgt – mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert.
  • Nachgebessert hat das Land auch seine Ausbildungs-, Existenzgründer- und Einstellungsförderung. Die Änderungen der ESF-Richtlinie finden Sie  hier.
  • Zusätzlich haben sich alle für Kurzarbeit und Qualifizierung zuständigen Akteure zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet. Ziel ist es, Unternehmen und Arbeitnehmer in Finanzierungs- und Förderfragen schnell und gezielt zu beraten und zu unterstützen.

Beratung und Antragstellung:  Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GfAW).

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3. Schließlich soll mit dem Maßnahmepaket auch die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt werden.

  • So wurde beschlossen, 80 Prozent der Konjunkturpaktmittel – in Thüringen immerhin 424 Millionen Euro – pauschal an die Kommunen weiterzuleiten.
  • Im  Vergaberecht wurden zudem die Wertgrenzen für vereinfachte Ausschreibungen erhöht.