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Die Landesregierung des Freistaates unterstützt eine Energiepolitik, die auf wirtschaftliche Anreize und mehr Wettbewerb setzt. Sie orientiert sich an den gleichrangigen Grundzielen Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung sowie sparsame Energieerzeugung und -verwendung.
Eine sparsame Energieerzeugung und -verwendung sowie Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung gewinnen wegen der Klimaproblematik und der Endlichkeit der fossilen Energieträger immer stärker an Bedeutung. Diese Neuorientierung kommt auch in der Verfassung des Freistaates Thüringen zum Ausdruck. Das Land und seine Gebietskörperschaften verpflichten sich darin, eine umweltgerechte Energieversorgung zu fördern und sparsam mit Naturgütern und Energien umzugehen [Artikel 31 Abs. 3].
Thüringen soll "Grüner Motor" Deutschlands werden. Das bedeutet, auch im Hinblick auf das beschlossene Atomausstiegsszenario, den Ausbau der erneuerbaren Energien noch zielstrebiger als bisher voranzutreiben, die Energieeffizienzpotenziale besser auszuschöpfen und die Netzstrukturen den sich verändernden Bedingungen anzupassen.
In der Energiepolitik verzahnen sich die Politiken von EU, Bund und Ländern immer stärker. Zahlreiche Bundesgesetze setzen EU-Vorgaben in Form von Richtlinien in nationales Recht um, beispielsweise im Fall der Strommarktliberalisierung. Hierfür steht das am 13. Juli 2005 in Kraft getretene
Energiewirtschaftsgesetz. Zur wirksameren Gewährleistung von Wettbewerb wurde statt des im Jahr 1998 verankerten Prinzips des verhandelten Netzzugangs nun auch in Deutschland eine Regulierung zur Überwachung der Strom- und Gasnetze etabliert.
Ferner haben sich die EU- Mitgliedstaaten auf ihrer Ratssitzung im März 2007 auf verpflichtende Ziele im Bereich der Klima- und Energiepolitik verständigt, die unter der Kurzformel „20 – 20 – 20 bis 2020“ einerseits auf Senkungen der CO2- Emissionen und des Energieverbrauches orientieren, andererseits den Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien (EE) auf 20 % am gesamten Energieverbrauch festschreiben. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission für Deutschland den Zielwert 18 % für 2020 vorgeschlagen. Dieses Globalziel ist durch sektorale Zielvorgaben in der nationalen Gesetzgebung für die Bereiche Strom, Wärme und Kraftstoffe umzusetzen. Von den gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene sind u.a. die folgenden von Bedeutung für Thüringen:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKVO)Im Interesse der übergeordneten Ziele Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit hat Thüringen bereits im Jahr 2000 in einer Klimaschutzkonzeption vorgegeben, bis 2010 einen Anteil erneuerbarer Energien in Höhe von 5 - 7 % am
Primärenergieverbrauch (PEV) zu erreichen. Der aktuell für das Jahr 2009 vorliegenden Energiebilanz zufolge wurde ein Wert von 21,2 % erreicht. Der Rückgang treibhauswirksamer Gase setzt sich weiter fort. Im Zeitraum zwischen 2000 und 2009 sanken die energiebedingten Kohlendioxidemissionen um 10 % und liegen nach letzten Berechnungen bei knapp 16 Mio. Tonnen (Verursacherbilanz).
Weiter gehende Fortschritte sind unter Anwendung des oben aufgeführten Instrumentariums möglich - durch Energieeinsparung und rationelle Energienutzung in Verbindung mit der weiteren Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger. Zur besseren Ausschöpfung dieser Möglichkeiten wird Thüringen auch künftig nach bestem Vermögen beitragen. Die Energiestrategie der Landesregierung ist darauf gerichtet, die
Anteilwerte der EE bei Stromversorgung, Wärmebereitstellung und Kraftstoffverbrauch am gesamten
Endenergieverbrauch nach Energieträgern weiter auszubauen. Ziel ist es, den Anteil der EE am Nettostromverbrauch bis 2020 auf 45 % und den Anteil der EE am Endenergieverbrauch (EEV) bis 2020 auf 30 % zu steigern. Im Zeitraum von 2006 bis 2009 erhöhte sich der Anteil der EE am EEV von 13,8 % auf 17,9 % (Vergleichswerte Deutschland: 7,5 % und 10,4 %). Das für 2010 in der Energie- und Klimastrategie Thüringen 2015 angestrebte Zwischenziel - 18 % - ist somit erreicht. Beim
Endenergieverbrauch nach Verbrauchergruppen fällt auf, dass – bedingt durch das starke Industriewachstum der vergangenen Jahre - auch der dafür erforderliche Energieeinsatz zunahm - allerdings nicht in dem Maß wie die Bruttowertschöpfung. Dadurch entkoppelten sich Industriewachstum und zugehöriger (End-) energieverbrauch weiter. Der zugehörige Indikator ist die Energieintensität bzw. die
Energieproduktivität.
Die Energieproduktivität des verarbeitenden Gewerbes (bezogen auf den EEV in Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten) stieg im Zeitraum von 2005 bis 2008 um 12 %. Gesamtwirtschaftlich erhöhte sich die Energieproduktivität (ebenfalls auf den EEV bezogen) im gleichen Zeitraum um 8 %.

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