
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden in erster Linie durch den Bundesgesetzgeber festgelegt. Daneben nehmen vor allem die Tarifpartner (Tarifgestaltung) sowie zunehmend auch die EU Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik. Die Länder ergänzen diese Aktivitäten durch eigene Programme und Vorhaben.
Zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik bedient sich der Bund primär der
Bundesagentur für Arbeit sowie der örtlichen Agenturen für Arbeit. Die Initiativen und Vorhaben des Landes und der EU in Thüringen führt im Auftrag der Landesregierung die
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH (GfAW) durch.
Neue gesetzliche Regelungen seit dem 1. Januar 2005
Seit dem 1. Januar 2005 sind die bisher steuerfinanzierten Leistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige in der neuen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ im SGB II zusammengefasst. Träger der Maßnahmen, die teils aus Bundes-, teils aus kommunalen Mitteln finanziert werden, sind die so genannten
„Arbeitsgemeinschaften“ bzw. „optierenden Kommunen“.
Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit