Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Inhalt

Träger der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden in erster Linie durch den Bundesgesetzgeber festgelegt. Daneben nehmen vor allem die Tarifpartner (Tarifgestaltung) sowie zunehmend auch die EU Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik. Die Länder ergänzen diese Aktivitäten durch eigene Programme und Vorhaben.

Zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik bedient sich der Bund primär der Externer Link Bundesagentur für Arbeit sowie der örtlichen Agenturen für Arbeit. Die Initiativen und Vorhaben des Landes und der EU in Thüringen führt im Auftrag der Landesregierung die Externer Link Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH (GfAW) durch.

Neue gesetzliche Regelungen seit dem 1. Januar 2005

Seit dem 1. Januar 2005 sind die bisher steuerfinanzierten Leistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige in der neuen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ im SGB II zusammengefasst. Träger der Maßnahmen, die teils aus Bundes-, teils aus kommunalen Mitteln finanziert werden, sind die so genannten Interner Link „Arbeitsgemeinschaften“ bzw. „optierenden Kommunen“.

Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

  • Konzipierung und Überwachung landesspezifischer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die entweder allein aus Landesmitteln oder in Kombination mit Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden; 
  • die Festlegung von Fördermaßnahmen, die aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) finanziert werden; 
  • die Rechtsaufsicht über die Arbeitsgemeinschaften sowie den kommunalen Leistungsbereich des SGB II.