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Medieninformation 

Machnig lehnt Gesetzentwurf der Bundesregierung zur SGB-II-Reform ab

Zerschlagung der ARGEn verschlechtert Betreuung von
Langzeitarbeitslosen / Keine Zustimmung Thüringens im Bundesrat

Thüringens Arbeitsminister Matthias Machnig sieht durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende seine Befürchtungen bestätigt. „Das Prinzip ‚Betreuung aus einer Hand’ wird aufgegeben – zum Nachteil der Arbeitslosen“, sagte Machnig heute in Erfurt. Gerade in der momentan schwierigen Wirtschaftslage seien funktionierende Strukturen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit notwendig. „Die Zerschlagung der ARGEn ist dagegen ein Rückschritt zu mehr Bürokratie, größerer Rechtsunsicherheit und schlechterer Betreuung der Arbeitslosen.“

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des SBG II vorgelegt, der im Kern eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen und eine Entfristung bestehender, aber keine Zulassung neuer Optionskommunen vorsieht.

Bei der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Lösung werden sich nach Auffassung des Thüringer Wirtschaftsministers nun die Verwaltungskosten erhöhen, weil der Verwaltungsaufwand steigt und neues Personal eingestellt werden muss. Zudem führt die Trennung der Betreuungskompetenzen zu Unsicherheit bei Mitarbeitern und den Arbeitsuchenden. Die vorgeschlagene freiwillige Kooperation sei eine „Krücke“, die nicht wirklich weiterhelfe: Arbeitslose und Leistungsempfänger nach SGB II müssen künftig wieder zwei Stellen anlaufen, was zusätzlichen Koordinierungsaufwand erzeugt. Zugleich werde neue Rechtsunsicherheit geschaffen, weil auch diese Form der Zusammenarbeit Anlass für Verfassungsklagen geben könne.

Entgegen dem Vorschlag der Bundesregierung hält Machnig am Modell der „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) und damit an einem ganzheitlichen Betreuungsansatz fest. Dafür bedürfe es einer Änderung der Verfassung. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werde Thüringen im Bundesrat – in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung – nicht zustimmen.

Stephan Krauß