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Tierschutz ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die Wahrnehmung der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf gehört zu den ethisch-moralischen Grundsätzen unserer Gesellschaft. Die Verpflichtung, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen und sie vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, wurde als zentraler Leitsatz im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Auch in der Thüringer Verfassung ist dieses Anliegen verankert.
Der Staat ist für die tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung verantwortlich. Der Schutz der Tiere kann aber nicht die alleinige Aufgabe des Staates sein. Daher wir für die Unterstützung und Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger gebraucht.
Zum Zeitpunkt der Wiedergründung des Landes Thüringen im Herbst 1990 stellte sich die Situation zur Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren als völlig unzureichend dar. So existierten damals lediglich drei Tierheime in den Städten Erfurt, Weimar und Gera mit einer Gesamtkapazität von ca. 50 Hunde- und 80 Katzenplätzen. Demgegenüber bestand jedoch entsprechend der Einwohnerzahl und Flächengröße des Freistaates ein Bedarf von ca. 650 bis 850 Hundeplätzen sowie von 750 bin 1.000 Katzenplätzen.
Zum Abbau dieser enormen Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot an Tierheimplätzen wurde 1992 ein Landesförderprogramm zur Unterstützung des Ausbaus und Neubaus von Tierheimen beschlossen.
Die Förderung geht dabei von einem schwerpunktmäßigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel aus, um in allen Planungsregionen Tierheime bzw. Tierauffangstationen aufzubauen. Bei der Zuweisung dieser Mittel lässt sich das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit von den Vorschlägen des Landestierschutzverbandes und anderer landesweiter Tierschutzorganisationen leiten, um auf diese Weise auch das Engagement der Tierschutzvereine zu nutzen und zu fördern.
Bis Ende 2008 wurden aus dem Landeshaushalt etwa 2 572 921 Mio. EURO für die Förderung von Tierheimen sowie 767 550 EURO für die Sanierung von tiergärtnerischen Einrichtungen bereitgestellt.
Damit konnten die Aktivitäten und Initiativen zur Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren maßgeblich unterstützt werden, so dass die derzeitige Aufnahmekapazität in den Tierheimen und Tierstationen den Bedarf fast abdeckt und die Haltungsbedingungen in tiergärtnerischen Einrichtungen deutlich verbessert wurden. Einen wesentlichen Anteil an diesem hervorragenden Ergebnis haben viele Tierschutzvereine und ihre Mitglieder, die sich uneigennützig und mit hohem Engagement dieser Aufgabe annahmen.