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Im Referat 24 werden Grundsatzfragen des Sozialen Entschädigungsrechts bearbeitet.
Darüber hinaus beschäftigt es sich mit Fragen aus dem Bereich der Versorgung von Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Hierzu zählen Rentenleistungen, Berufsschadensausgleich, Heil- und Krankenbehandlung, Badekuren, orthopädische Versorgung etc.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Kriegsopferfürsorge.
Zu den Leistungsempfängern zählen nicht nur Kriegsopfer und deren Hinterbliebenen, sondern auch Berechtigte nach anderen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts, die die entsprechenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes für anwendbar erklären, wie z. B. Wehrpflichtige nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstleistende nach dem Zivildienstleistungsgesetz, politische Häftlinge der ehemaligen DDR nach dem Häftlingshilfegesetz, Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz, Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz und Opfer politisch motivierter Verfolgung nach dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Dem Referat obliegt außerdem die Bearbeitung von Angelegenheiten des Unterstützungsabschlussgesetzes, des Anti-D-Hilfegesetzes, der Blindenhilfe und des Landesblindengeldes.
Im Referat werden außerdem die Interessen der Opfer von Diktaturen in Deutschland, insbesondere von Opfern des SED-Unrechts, von NS-Opfern, von Heimatvertriebenen und von Kriegsheimkehrern vertreten.
Dazu werden im Referat Grundsatzfragen der Wiedergutmachung von SED-Unrecht bearbeitet. Zu den grundsätzlichen Aufgaben gehört dabei die Bearbeitung von Angelegenheiten des 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes, die durch die strafrechtliche, berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Opfern des ehemaligen SED-Regimes eine Wiedergutmachung und Entschädigung ermöglichen.
Das Referat arbeitet eng mit den Opferverbänden des SED-Unrechts-Regimes und der Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR zusammen. Dazu wird die Arbeit der Opferverbände durch die Förderung von Beratungsstellen entsprechend einer Richtlinie unterstützt.
Zu den Aufgaben des Referates gehört weiterhin die Umsetzung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes. Das Referat arbeitet bei der Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete eng mit den Vertriebenenverbänden zusammen. Dies gilt insbesondere für die Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Kulturgutes der Vertriebenengebiete. Dabei werden die Vertriebenenverbände u.a. bei der Verbandsarbeit, bei der Gestaltung kultureller Veranstaltungen und bei integrativen Maßnahmen wie Schüleraustausch und Begegnungen im ehemaligen Vertreibungsgebiet unterstützt. Darüber hinaus wirkt das Referat im Vertriebenenbeirat mit.
Referatsleiter ist Norbert Scheitz.