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Das Referat befasst sich mit der Koordinierung von bzw. Mitwirkung bei Grundsatzangelegenheiten der sozialgesetzlichen Regelungen außer dem SGB II. Schwerpunkte sind dabei u. a. die Grundsatzfragen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die allgemeine Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie Mitwirkung in gemeinsamen Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen.
Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Selbsthilfe sowie des außergerichtlichen Betreuungswesens runden neben der Koordinierung der Berichterstattung zur sozialen Lage in Thüringen das Aufgabenspektrum ab.
Das Referat vertritt den Freistaat Thüringen bei der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden.
Referatsleiter ist Frank Schulze.