Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Pflegestützpunkte in Thüringen

Warum ist Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegeberatung setzt bereits vor der Entscheidung über bestimmte Leistungen ein, um die anschließende Versorgung und Hilfe zu planen und zu begleiten. Es gibt viele Angebote der Unterstützung und Dienstleistungen, die aber oft untereinander nicht verknüpft sind.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen, in denen Versicherte der Pflegeversicherung und ihre Angehörigen umfassende Informatinen, Beratung und Begleitung finden. Mit diesem neuen Angebot soll eine wohnortnahe und am Bedarf der Versicherten orientierte pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung unterstützt werden.

Wozu dienen Pflegestützpunkte?

In den Pflegestützpunkten wird eine unabhängige Beratung zur pflegerischen Versorgung im weitesten Sinne angeboten. Die Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen bei Fragen rund um die Pflege. Sie dienen auch dazu, bestehende Leistungen der Versorgung und unterstützende Angebote so miteinander abzustimmen und zu vernetzen, dass die im Alltag tatsächlich benötigten Hilfen vor Ort zusammengeführt werden können.

Wozu berät ein Pflegestützpunkt?

Im Pflegestützpunkt finden Sie Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Dabei geht es nicht nur um die Pflege selbst, sondern auch um Möglichkeiten zur Anpassung des Wohnraumes oder die Vermittlung von Verpflegung und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen oder nachbarschaftlicher Hilfen.

Wie findet Pflegeberatung statt?

Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Ihre Versorgung Ihrem Bedarf entspricht und welche Leistungen oder Hilfen, die es in Ihrer Nähe gibt, für Sie in Frage kommen. Pflegeberatung wird individuell durch ein sogenanntes Fallmanagement umgesetzt. Das Fallmanagement ist ein in mehreren Phasen angelegtes systematisches Vorgehen, um aufgrund der bestehenden Unterstützungsbedarfe eine optimale Hilfeplanung erstellen zu können.

Der Pflegestützpunkt: Ihre Kontaktstelle

Die Beraterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten sind Ihre Ansprechpartner, zu denen Sie direkt Kontakt aufnehmen können. Durch die Vernetzung der Leistungen bietet ein Pflegestützpunkt eine wohnortnahe, umfassende und neutrale Auskunft und Beratung.

Umsetzung in Thüringen:

Am 24. März 2010 wurde die Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen mit Wirkung vom 01. Mai 2010 erlassen (bekanntgegeben im Staatsanzeiger Nr. 16/2010).

Die Pflegekassen haben einen Musterstützpunktvertrag sowie die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen erarbeitet.

Die Abstimmungen zu den fünf Stützpunktverträgen zwischen Pflege- und Krankenkasse und den betreffenden Kommunen werden im IV. Quartal 2010 stattfinden.

Landesregelung

Download-Icon Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen vom 01. Mai 2010
Größe: 107508 Bytes

Gesetzestexte

Download-Icon Pflegeberatung § 7a SGB XI
Größe: 82393 Bytes

Download-Icon Pflegestützpunkte § 92c SGB XI
Größe: 89411 Bytes

Weitere Downloads

Download-Icon Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln nach § 92c Abs. 5 SGB XI
Größe: 1691381 Bytes

Download-Icon Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Beantragung von Fördermitteln für Pflegestützpunkte
Größe: 1172649 Bytes

Download-Icon Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation: Pressetext Reha Servicestellen Fallbeispiel 1
Größe: 30012 Bytes

Download-Icon Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation: Pressetext Reha Servicestellen Fallbeispiel 2
Größe: 29970 Bytes

Download-Icon Unabhängige Patientenberatung (UPD): Broschüre "Neue Beratung braucht das Land"
Größe: 2713287 Bytes