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Die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Krankenhausplans erfolgt federführend durch dieses Referat.
Zweck des
Krankenhausplanes ist es, eine patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern zu gewährleisten.
Das Referat nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Krankenhausplanungsausschusses war.
Mit dem Krankenhausplanungsausschuss werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben alle an der Krankenhausversorgung Beteiligten in die Krankenhausplanung einbezogen.
In den Zuständigkeitsbereich des Referates fällt auch das Pflegesatzwesen im Krankenhausbereich sowie Grundsatzfragen der Krankenhausbetriebsführung. Es vertritt das Land im Landespflegesatzausschuss und arbeitet mit dem für die Genehmigung der Pflegesatzvereinbarungen zuständigen Landesverwaltungsamt eng zusammen.
Des Weiteren werden Angelegenheiten der medizinischen Rehabilitation bearbeitet. Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Referat die Zuständigkeit für Fragen der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
Referatsleiter ist Dr. Hans Löbel, Referentin ist Berit Wolfram-Müller, Sachbearbeiterinnen sind Marlies Franke und Ursula Sperhake.