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Maßnahmen zum Schutz gegen Geflügelpest

Die Thüringer Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 14. Februar über Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest gesprochen. Auf der anschließenden Regierungspressekonferenz informierte Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh über den aktuellen Stand.

„Ich habe heute im Kabinett einen aktuellen Bericht über die neue Gefährdungssituation bei der Geflügelpest abgegeben. Die neuen Fälle von Geflügelpest haben auch die EU erreicht: Italien, Griechenland und die Nähe der österreichischen Grenze. In Slowenien gibt es neue Funde von toten und verendeten Vögeln, die durch die Geflügelpest, durch den Influenza-Virus H5N1 zu Tode gekommen sind. Das heißt, die Einschläge kommen näher.

Morgen werden die Verbraucherminister in Berlin zusammensitzen und zusammenfassen, welche Situation sich daraus ergeben wird. Wir gehen davon aus, dass wir ein früheres Aufstallungsgebot haben werden – also vor dem 1. März – , und es wird wohl auch ein generelles Verbot für Geflügelschauen ausgesprochen.

Ich selbst plädiere in dieser Frage im Zweifel für die Sicherheit, für ein Aufstallungsgebot eher zu früh als zu spät, denn die Krankheit ist hoch ansteckend unter Vögeln. Sie bleibt aber immer noch eine Tierkrankheit. Das, was wir tun, ist im Grunde zum Nutzen der Geflügelhalter. Denn, wenn es zu einer solchen Seuche kommt, dann hat es in der Regel einen hohen materiellen Schaden für die Geflügelhalter zur Folge. Das heißt, die Aufstallung verursacht natürlich Kosten, aber die Seuche würde am Ende wesentlich mehr Kosten verursachen. Insofern ist das eine Maßnahme nicht gegen, sondern gerade im Interesse der Tiergeflügelhalter.

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Zur gleichen Zeit informierte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer in Berlin, dass Geflügel in Deutschland bereits Anfang kommender Woche wieder ausschließlich in Ställen gehalten werden. Die Stallpflicht tritt zum 20. Februar statt wie geplant zum 1. März wieder in Kraft. Sie soll voraussichtlich bis Ende April gelten, zudem werden Geflügelausstellungen und -märkte bundesweit verboten.