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Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
Telefon: 0361/ 37 743 501
Telefonische Erreichbarkeit Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Pressesprecher Thomas Schulz
Tel.: 0361/ 37 98 730
Bürgerinnen und Bürger, die verendete Vögel auffinden, werden gebeten, diese nicht zu berühren, sondern dies bei den zuständigen Veterinärämtern anzuzeigen.
Am Wochenende kann die telefonische Meldung über die nächstgelegene Polizeidienststelle erfolgen.
Pressemitteilung
Neue Bundesverordnung zur Stallpflicht von Geflügel in Kraft
Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-
Aufstallungsverordnung) vom 09.05.2006
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Pressemitteilung
Freilandhaltung von Geflügel ab 15. Mai in bestimmten Regionen Thüringens wieder möglich
Pressemitteilung
Bundesweite Stallpflicht für Geflügel wird vorläufig bis zum 15. Mai verlängert
Rede anlässlich der Regierungspressekonferenz am 21.02.06 zum Thema Aktuelle Situation "Geflügelpest"
Größe: 16884 Bytes
Pressemitteilung
Thüringen für möglichen Ausbruch der Geflügelpestgerüstet