Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Fortbildung

Das Landesjugendamt ist laut § 85 (2) Nr. 1, 2 und 8 SGB VIII in Verbindung mit § 72 (3) sowie § 13 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz und § 27 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz für die Fortbildung und Praxisberatung von Mitarbeiter öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe zuständig.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes Thüringen.

Das Anmeldeverfahren zu den ausgeschriebenen Fortbildungen können Sie den Hinweisen zur Organisation entnehmen.

Ihre Meinungen, Anregungen oder auch Kritiken bezüglich der Fortbildungen können Sie uns gerne mitteilen.

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