Inhalt
Fachliche Empfehlungen zur Mädchenarbeit
Fachliche Empfehlungen zur Mädchenarbeit in Thüringen
(erarbeitet auf der Grundlage des Beschlusses Nr.: 67/2001 der 5. Sitzung des LJHA vom 19.02.01 in Eisenberg)
Gliederung
0 Vorwort
1.Lebenslagen von Mädchen zwischen Stärken und Benachteiligungen
1.1.Stärken und Ressourcen
1.2.Benachteiligungen
2.Rahmenziele von Mädchenarbeit und Maßnahmeempfehlungen
3.Prinzipien und Arbeitsformen mädchenspezifischer Angebote
3.1. Struktur- und Arbeitsprinzipien der Mädchenarbeit
3.2. Mädchenspezifische Angebote und Hilfen
4.Anforderungen an die Träger der Jugendhilfe
5.Strukturelle Rahmenbedingungen
6.Geschlechterdifferenzierte Jugendhilfeplanung
0. Vorwort
Das SGB VIII, insbesondere der § 9, betont den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, unter-schiedliche Lebenswelten von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern, sich in gesellschaftliche Prozesse einzumischen, um positive Lebens- und Entwicklungsbedingungen für Mädchen, Jungen und ihren Familien zu schaffen. Mädchenarbeit muss daher grundsätzlich als Querschnittsaufgabe verstanden werden.
Der 11. Kinder- und Jugendbericht hat festgestellt, dass in der Kinder- und Jugendhilfe die Forderungen der 6. Jugendberichtskommission (vgl. BMJFG 1984) noch immer unerfüllt sind (vgl. 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 2002, S. 111-113, 137).
Dieses gilt auch für den Freistaat Thüringen. Die mittlerweile vielfältigen Ansätze zur Mädchenarbeit und die vereinzelten Ansätze zur Jungenarbeit sind deshalb gezielt zu fördern und in die politische Strategie des „Gender Mainstreaming“ einzubetten.
Mit der vorliegenden Empfehlung sollen:
- die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie politische Verantwortungsträger für die Lebensrealität, Bedürfnisse und Belange von Mädchen und jungen Frauen sensi-bilisiert und sie darin bestärkt werden, diese Ergebnisse in Planungsprozesse, Leistungen, Angebote und anderen Aufgaben entsprechend des SGB VIII einzubeziehen.
- den Trägern Orientierungshilfen für die Weiterentwicklung ihrer konkreten Konzepte für Mädchen und junge Frauen in koedukativen und mädchenspezifischen Angeboten gegeben werden.
- die fachübergreifende Diskussionen angeregt sowie die fachliche Reflexion und Bewertung im Sinne des „Gender Mainstreaming“ unterstützt werden.
Die Empfehlung zielt somit auf die bedarfsgerechte Entwicklung und Qualifizierung von örtlichen und überörtlichen Jugendhilfestrukturen aus geschlechtsspezifischer Sicht und orientiert sich auf die spezifischen Lebenslagen von Mädchen sowie jungen Frauen.
Sie gibt konkrete Hinweise und Orientierungshilfen zur Ausgestaltung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen.
1. Lebenslagen von Mädchen zwischen Stärken und Benachteiligungen
Lebensbedingungen und –orientierungen sowie Bewältigungsmuster von Mädchen und jungen Frauen sind heute weniger durch einheitliche strukturelle Benachteiligung gekennzeichnet, sondern vielmehr durch Differenziertheit, Vielschichtigkeit und Ambivalenzen.
1.1 Stärken und Ressourcen
Mädchen und junge Frauen weisen beträchtliche Stärken und Ressourcen auf. Diese werden insbesondere in der Sozialisation gefördert bzw. entwickelt.
Hierzu zählen in individuell unterschiedlicher Ausprägung:
- Aufbau und Pflege differenzierter sozialer Netzwerke mit unterschiedlichen Beziehungsqualitäten und Funktionen (v.a. Freundinnen und Beziehungen zu Gleichaltrigen)
- Soziale- und Kommunikationsfähigkeiten, Einfühlungsvermögen und differenzierte soziale Distinktions- sowie Hierarchisierungsfähigkeiten
- Entwicklung von autonomen Orientierungs- und Verhaltensmustern (Orientierung auf Berufstätigkeit bzw. eigenes Einkommen, selbstbestimmte Ansprüche bezüglich Partnerschaft und Sexualität
- Anspruch auf Gleichberechtigung bzw. nach gleichberechtigter Anerkennung und Partnerschaft.
1.2 Benachteiligungen
Die Benachteiligungen haben sowohl regionale und strukturelle als auch individuelle, biografische Aspekte. Zu den regional bzw. strukturell verursachten Benachteiligungen von Mädchen gegenüber Jungen zählen durch die aktuelle Sozialforschung hinlänglich belegte Tatsachen:
- geringere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt trotz höherer Leistungen
- deutlich stärkere Einschränkungen im Berufswahlspektrum
- höherer Anteil an überbetrieblichen Maßnahmen, die zudem auf typisch weibliche Berufe mit wenig Vermittlungschancen orientieren
- höherer Anteil von Sozialhilfeempfängerinnen, die perspektivisch in „Maßnahme-karrieren“ bzw. in eine ausschließliche familiäre Orientierung ohne eigene Erwerbstätigkeit münden und darin verharren
- stärkere Diskontinuitäten und Brüche in der Erwerbsbiografie
- geringere bzw. eingeschränkte Mobilität von Mädchen im ländlichen Raum, dadurch Benachteiligungen in der Freizeitgestaltung und auf dem Ausbildungsmarkt
- Verschränkung von Berufs- und Lebensplanung bzw. Orientierung auf einen doppelten Lebensentwurf (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) bei gleichzeitig kaum veränderten Mustern der innerfamiliären Arbeitsteilung und ein hoher Organisationsaufwand der außerhäuslichen Kinderbetreuung, vor allen im ländlichen Raum
- bei Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund zeigen sich vor allem Probleme der Sprache und der Orientierung auf andere, kulturell geprägte Weiblichkeitsrollen (finanzielle und soziale Abhängigkeit durch eheliche Lebensformen) mit der möglichen Folge sozialer und gesellschaftlicher Isolation
In diese Benachteiligungsmechanismen sind Mädchen einerseits durch bestimmte Verhaltens- und Orientierungsmuster involviert, indem sie diese unbewusst in sozialen und institutionellen Zusammenhängen reproduzieren, aber auch andererseits trotz autonomer Lebenskonzepte ohnmächtig strukturellen Zwängen ausgesetzt sind (z.B. durch Einschränkungen in der Berufswahl bzw. bei minderjährigen Müttern einen beruflichen/schulischen Abschluss zu erreichen).
2. Rahmenziele von Mädchenarbeit und Maßnahmeempfehlungen
Ziele Maßnahmen
1. Mit dem Anspruch auf ein selbstbestimmtes und damit eigenverantwortlich gestaltetes Leben von Mädchen und jungen Frauen zielt Mädchenarbeit auf die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung sowie am sozialen, kulturellen und ökonomischen Kapital der Gesellschaft
Im Sinne des Prinzips des Gender Mainstreaming ist:
- die Überprüfung der Wirksamkeit bestehender koedukativer und mädchenspezifischer Angebote und Hilfen zur sozialen, kulturellen und beruflichen Integration zu gewährleisten
- Realisierung von Organisationsformen und Methoden, die mädchen-spezifische Bildungsprozesse ermöglichen
- Sicherstellung von Maßnahmen, die Mädchen befähigen eigene Interessen wahrzunehmen, zu artikulieren und durchzusetzen
- Entwicklung von Handlungs- und Aktionsformen, die die Strukturen von Gesellschaft und Politik transparent, erfahrbar und gestaltbar machen.
2. Mädchenarbeit initiiert geschlechtsspezifische Bildungs- und Bewusstseinsprozesse und fördert die Entwicklung eigenständiger beruflicher Lebensperspektiven und Lebensentwürfe an und gibt Hilfestellung bei deren Planung und Umsetzung.
Bereitstellung von frühzeitigen persönlichkeitsfördernden und –stärkenden Angeboten. Raum geben für eine aktive Auseinandersetzung mit der biografischen Entwicklung von Mädchen und jungen Frauen sowie deren Rollenverständnis und Selbstbild.
Unterstützung und Befähigung der Mädchen und jungen Frauen an aktiver gesellschaftlicher und politischer Partizipation.
3. Mädchenarbeit ermöglicht der Zielgruppe neue technologische Entwicklungen zu erschließen und anzueignen mit dem Ziel, diese in ihre private und/ oder berufliche Lebensplanung zu integrieren Schaffen von Freiräumen in denen Mädchen im Bereich der informations- und kommunikationstechnischen Bildung Wissen und Eigenständigkeit erwerben können.
4. Mädchenarbeit beachtet Mädchen mit anderen kulturellen Hintergründen und fördert interkulturelle Kompetenzen.
Berücksichtigung von individuellen und kulturell geprägten Bedürfnislagen und Sichtweisen als auch die gesellschaftlichen Anforderungen mit dem Ziel der Integration.
5. Mädchenarbeit unterstützt aktiv Mädchen in Krisen- und Konfliktsituationen, bietet Schutz vor Gewalt.
- Die Abwendung von unmittelbaren Gefährdungen,
- die Information, Beratung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemlagen und
- die gemeinsame Erarbeitung von individuellen Lösungsstrategien und die Begleitung bei deren Umsetzung.
3. Prinzipien und Arbeitsformen mädchenspezifischer Angebote
Um die formulierten Ziele zu erreichen ist es neben den Maßnahmen notwendig, folgende Strukturprinzipien und Organisationsformen zu etablieren.
3.1 Struktur- und Arbeitsprinzipien der Mädchenarbeit
Partizipation
- konsequente Beteiligung in der regionalen Angebotsentwicklung sowie im individuellen Hilfeplanungsprozess
- Suche nach kreativen Möglichkeiten der Beteiligung
- Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten und Codierungsmuster im Aushandlungs- und Beteiligungsprozess
Reflexivität
- Schaffung von Räumen und Möglichkeiten für die Reflexion von Geschlechterrollen und deren Entstehungszusammenhängen
- Aufzeigen von Konsequenzen und Perspektiven von Rollenkonstruktionen sowie Lebens-, Deutungs- und Orientierungsmustern
- Zusammenhänge zwischen Problem- bzw. Konfliktlagen und Geschlechterrollen für Mädchen sichtbar machen
Individualität
- Berücksichtigung von Alter, Bildung, soziales Milieu, ethnischen und jugendkulturellen Besonderheiten
- Wertschätzung und Toleranz individueller Orientierungs- und Verhaltensmuster statt vereinheitlichende Normative
- Aufzeigen von Differenzen, Grenzen und Distanzen
Ganzheitlichkeit
- Problem- und Konfliktlagen von Mädchen im Zusammenhang von Lebenskonzepten und Geschlechterrollen betrachten
- Entwicklung bzw. Aufbau adäquater Kooperations- und Vernetzungsstrukturen (z.B. zwischen Hilfen zur Erziehung und Jugendberufshilfe bei minderjährigen Müttern)
Sozialraumorientierung
Hilfen und Angebote im Wohnumfeld bzw. in/mit Sozialräumen von Mädchen Einbe-ziehung/Berücksichtigung sozialer Netzwerke, in denen sich Mädchen befinden
Hierbei bieten sowohl mädchenspezifische als auch koedukative Organisations- und Hilfeformen ihre spezifischen Möglichkeiten.
3.2. Mädchenspezifische Angebote und Hilfen
Die Orientierung an Lebenslagen von Mädchen erfordert neben der Stabilisierung bisher umgesetzter Formen von Mädchenarbeit in Thüringen einen offenen Blick für tatsächlich entstehende neue Bedarfe und deren flexible und zeitnahe Umsetzung in den bestehenden Planungsräumen.
Hierbei bestehen in Thüringen sowohl mädchenspezifische als auch koedukative Organisations- und Hilfeformen:
- Einrichtungen mit Angeboten nur für Mädchen und junge Frauen (Mädchenprojekte/-treffs, Mädchenwohngruppen, Mädchenzuflucht, ambulante Hilfen)
- spezielle Angebote nur für Mädchen und junge Frauen in koedukativ orientierten Einrichtungen und Gruppen (Mädchentage, Mädchenraum, Mädchengruppen)
- koedukative Kinder- und Jugendarbeit, die auch an den Wünschen, Bedürfnissen und Interessen von Mädchen und jungen Frauen orientiert ist.
Mädchenspezifische Angebote und Hilfen sollen eine eindeutige Signalwirkung gegenüber potenziellen Adressatinnen, hier als Mädchen vielfältige Hilfen zu bekommen bzw. unter „ihresgleichen“ zu sein (Entwicklungs- bzw. Schutzraumfunktion).
Die Abwesenheit von Jungen ermöglicht andere Verhaltens- und Orientierungsmöglichkeiten sowie die Chance zur sozialpädagogisch gesteuerten Reflexion altersspezifischer Entwicklungsaufgaben/-probleme auch und v.a. in Bezug auf das eigene bzw. andere Geschlecht und eröffnet die Chance zum Abbau von Benachteiligungen ohne männliche Be- und Abwertung z.B. bezüglich der Computerbenutzung, zum Aufbau selbstwertstützender Strategien, zum Experimentieren mit Verhaltens- und Orientierungsmustern.
Koedukative Einrichtungen und Angebote ermöglichen Lebenswelt- und Realitätsnähe durch die Präsenz beider Geschlechter bzw. prinzipielle Offenheit für beide Geschlechter. Sie geben die Chance zur reflexiven, sozialpädagogisch gesteuerten Einflussnahme auf die Konstruktion bzw. Dekonstruktion von Rollenmustern unter bestimmten konzeptionellen, personellen, räumlichen und professionellen Voraussetzungen. Sie können Ausgangspunkt zur Etablierung mädchenspezifischer Angebote sein.
Sowohl die mädchenspezifischen als auch die koedukativen Angebote und Hilfen sind gleichberechtigte, einander ergänzende Arbeitsformen der Mädchenarbeit.
4. Anforderungen an die Träger der Jugendhilfe
Träger der Jugendhilfe sollen gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen in der Zielsetzung, Konzept-, Angebotsentwicklung und methodischen Umsetzung beachten. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen sollen bestehende Konzepte auf ihre geschlechtsspezifischen Ansätze i. S.v. Gender Mainstreaming hin überprüft bzw. weiterentwickelt werden.
Die Bewertung einzelner Maßnahmen sollte die Qualität der Umsetzung einer geschlechterdifferenzierenden Herangehensweise in den Einrichtungen der Jugendhilfe berücksichtigen. Ergebnisse der Selbstevaluation der Einrichtungen sind dabei genauso heranzuziehen wie die Untersuchung von NutzerInnenstrukturen und Angebotsinhalten.
Eine wesentliche Voraussetzung für die langfristige Absicherung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in der Jugendhilfe ist die Verlässlichkeit der personellen und strukturellen Rahmenbedingungen.
Bezüglich der personellen Ausstattung in der Mädchenarbeit bedeutet dies:
- für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen sollen nach Möglichkeit qualifizierte weibliche sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden
- Entwicklung von differenzierten, auf die Mädchenarbeit ausgerichteten Stellenbeschreibungen
- spezifische Qualifikationen (Gender-Kompetenz) sollen vorhanden/gefördert werden.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung wie auch Supervision sollte seitens des Trägers sichergestellt werden, um eine stetige Qualifizierung der Fachkräfte in Fragen der geschlechtsbezogenen Pädagogik und Arbeit zu erreichen.
Der Träger soll in Fachgremien, Planungsprozessen und Arbeitskreisen fachkundig vertre-ten sein, um zur langfristigen qualitativen Absicherung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen beizutragen.
5. Strukturelle Rahmenbedingungen
Im sozialpolitischen Planungsprozess um den Einsatz und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen bestimmen genaue Analysen, Bestandserhebungen und Evaluationsergebnisse die Chancen der Mittelzuwendung im Bereich der Jugendhilfe.
Jugendhilfe benötigt von Politik, freien Trägern und Verwaltung gemeinsam getragene Zielsetzungen.
Regionale Vernetzung und strukturelle Verankerung
Jugendhilfe steht in ständiger Korrespondenz zu gesellschaftlicher Entwicklung. Sie orientiert sich in der Entwicklung ihrer konzeptionellen und Handlungsansätze an empirischen Erhebungen, Bedarfen der Nutzer und Nichtnutzer (Selbstevaluation) und lokalen/ sozialräumlichen Entwicklungen, um ein möglichst zielgenaues Angebot vorzuhalten.
Kooperationen und Netzwerke sind in diesem Zusammenhang wesentliche Arbeitsinstrumente.
In Kooperation mit Schule, Arbeitsamt, regionaler Wirtschaft und Politik ist von Seiten der Jugendhilfe auf die besondere Situation von Frauen und jungen Mädchen in Bezug auf Ausbildungs- und Berufseinstiegschancen hinzuweisen.
Die Jugendhilfe im Sinne einer übergreifenden fachlichen Zusammenarbeit von Trägern und Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen des SGB VIII (§§ 11-14, 16-21, 22-26, 27-60) benötigt eine kontinuierliche Form des kooperativen Austausches, in welchem die Erfah-rungen aus den einzelnen Bereichen der Jugendhilfe zusammengetragen und im Hinblick auf eine Relevanz mädchenspezifischer Planung ausgewertet werden können.
Im Bereich der Jugendhilfe können Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG die notwendige Vernetzungsarbeit leisten. Von hier aus geschieht die Einbindung und Information aller weiteren Gremien und Institutionen (z.B. Jugendhilfeausschüsse).
6. Geschlechterdifferenzierte Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung soll im Sinne einer flexiblen organisierten integrativen Planung, die Geschlechterdifferenz verankern. Das betrifft die Ziel- und Konzeptentwicklung, Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Maßnahmeplanung und Maßnahmedurchführung sowie Evaluation und Fortschreibung.
Die Beachtung von Mädchenwelten ist auf Gesamtplanungsprozesse auszurichten.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden sind folgend aufgeführten Planungsschritte unverzichtbar:
- Interpretation von aktuellen Lebenslagen als grundlegender Bestandteil der Bedarfsermittlung.
- Durchführung einer sozialräumlichen Analyse der Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im geschlechterdifferenzierten Kontext
- Realisierung einer auf kleinräumige Erhebungen basierende quantitative und qualitative kommunale Sozialberichterstattung. Durch sie können insbesondere auch Informationen über die differenzierten Lebensverhältnisse und Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen im ländlichen gegenüber dem städtischen Lebensraum sichtbar gemacht werden. Vorhandene Wissensbestände können ergänzt bzw. vertieft, um daraus folgend bedarfsgerechte Angebote für Mädchen und junge Frauen im kommunalen Kontext auszugestalten und durchzusetzen.
- Entwicklung und kontinuierliche Anwendung von angemessenen Verfahren und Methoden, die es ermöglichen den konkreten Bedarf von Mädchen und jungen Frauen im lokalen Kontext zu eruieren.
- Intensivierung einer umfassenden beteiligungsorientierten Jugendhilfeplanung. Geschlechtsspezifische Beteiligungsformen sind besonders erforderlich, um zur Alltagsrealität und dem konkreten Lebensraum Bezug herzustellen. Verschiedene Verfahren und Methoden einer direkten und aktiven Partizipation sollten Mädchen und jungen Frauen zugänglich gemacht werden.
- Einmündung kommunaler Planungsprozesse in weiter gehende fachliche und politische Planungsdiskussionen.
- Aufbau und die Pflege eines Berichtswesen der Einrichtungen und Dienste sowohl der öffentlichen als freien Träger der Jugendhilfe. Ein fundiertes Berichtswesen umfasst vor allem Aussagen über NutzerInnenstrukturen.
- In den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sollte eine ständige Überprüfung und Reflexion der bestehenden Programm- und Angebotsstruktur und der laufenden Arbeit im geschlechtsspezifischen Zusammenhang stattfinden. Mittels einer ständigen Überprüfung der Zielbestimmungen, Zielgruppen und der Qualität der Angebote durch die Fachkräfte kann eine zielgenaue Leistungsentwicklung erreicht werden.
- Um Arbeitsprozesse zu bewerten und zu optimieren sind geeignete Formen der Fremd- als auch Selbstevaluation anzuwenden. Jugendhilfeplanung hat diese Prozesse anzuregen und in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
- Die Etablierung eines Berichtswesens impliziert das Instrument Controlling. Controlling kann eine zeit-, ziel- und ergebnisbezogene Berichterstattung auch im geschlechtsspezifischen Zusammenhang initiieren und begleiten. Über Controllingprozesse sind auch Planungsansätze zu hinterfragen, ob sie sich an den Alltagsbezügen und Erfahrungen der Mädchen und jungen Frauen orientieren. Leistungen der Jugendhilfe sind in Bezug auf Koedukation und Geschlechtshomogenität unter dem Aspekt der Effektivität und Effi-zienz zu prüfen und zu steuern.