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Zu den Aufgaben des Landesjugendamtes, insbesondere des Landesjugendhilfeausschusses, gehört gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII u. a. die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben anch dem SGB VIII. Die bisher vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedeten Empfehlungen finden Sie auf der rechten Spalte.