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Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten tagte im Thüringer Landtag

Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen: „Stellung der Behindertenbeauftragten in Landkreisen und kreisfreien Städten muss verbessert werden“

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat über die heutige Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten informiert. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Entschließung zur Neuregelung der Stellung der auf der Kreisebene tätigen Behindertenbeauftragten.

Dr. Brockhausen sagte nach der Sitzung: „Mit nahezu einstimmigem Votum hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft für eine zügige Neuregelung der Stellung der Behindertenbeauftragten auf Kreisebene ausgesprochen. Der Landesgesetzgeber wurde aufgefordert, im Zuge der anstehenden Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes die Berufung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten vorzusehen, ihn direkt beim Oberbürgermeister oder Landrat anzusiedeln und seine Befugnisse und Kompetenzen zu definieren.“

Laut Dr. Brockhausen besteht die ernste Sorge, dass in einzelnen Landkreisen die Behindertenbeauftragten ihre Tätigkeit angesichts der Ausübung von Mehrfachfunktionen nicht mehr erledigen können. „Ich weiß aus vielfältigen Schilderungen, dass die Behindertenbeauftragten oft ehren-, neben- oder teilamtlich ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen sollen. Dies bedeutet in der Praxis jedoch schlichtweg eine Überforderung der Beauftragten, da sie beispielsweise fachliche Stellungnahmen – etwa in Bauangelegenheiten – und Einzelfallberatungen durchführen müssen“, sagte Dr. Brockhausen.

Nach Ansicht Dr. Brockhausens gewährleisten die Behindertenbeauftragten eine nachhaltige und generationenfreundliche Entwicklung ihrer Region. „Manche Kreis- oder Stadtverwaltung hat dies auch erkannt und entsprechend reagiert. Andere warten noch auf Vorgaben durch das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten auf der Ebene der Stadt- und Landkreise im Rahmen der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes strukturell verbessert wird. Nur so kann die Umsetzung der für Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention gelingen“, sagte Dr. Brockhausen.