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Vor dem 1. Januar 2001 ausgestellte Behinderten-Parkausweise verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit

Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen: „Wer einen dieser älteren Ausweise nutzt, sollte umgehend einen neuen beantragen“

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, macht darauf aufmerksam, dass vor dem 1. Januar 2001 ausgestellte Behinderten-Parkausweise ihre Gültigkeit zum Jahreswechsel verlieren.

Wer einen vor dem Jahre 2001 ausgestellten Ausweis besitzt, solle so schnell wie möglich einen Antrag auf Neuausstellung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen. „Ich rufe alle Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen auf, in ihrem Besitz befindliche Behinderten-Parkausweise auf das Ausstelldatum hin zu kontrollieren. Nur wer über das seit dem Jahre 2001 verwendete EU-Modell verfügt, kann ohne Probleme auch im kommenden Jahr Behindertenparkplätze benutzen. Wer einen älteren Ausweis nutzt, sollte umgehend einen neuen Ausweis beantragen. Sonst riskieren diese Ausweisnutzer ab dem 1. Januar 2011 eine Ordnungswidrigkeit. Über den Jahreswechsel muss mit Bearbeitungszeiten von mindestens einem Monat gerechnet werden. Im Übrigen fordere ich die Winter- und Räumdienste sowie alle Objektbetreuer auf, an die Beräumung und Zuwegung von Behindertenparkplätzen besonders zu denken. Sonst werden die dringend auf die Benutzbarkeit der Plätze angewiesenen Menschen mit Behinderungen vor unlösbare Probleme gestellt“, sagte Dr. Paul Brockhausen.

Ein Erlass des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 2000 ist für die Änderungen bei den Behinderten-Parkausweisen verantwortlich. Damit wurde damals der neue EU-einheitliche Parkausweis für Behinderte auch in Deutschland eingeführt. Zuvor ausgestellte Ausweise wurden längstens bis zum 31. Dezember 2010 für gültig erklärt. Nutzer dieser Ausweise sind vor allem Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen und blinde Menschen.